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Text aus: Weiss, Volkmar und Katja Münchow: Ortsfamilienbücher mit Standort Leipzig in Deutscher Bücherei und Deutscher Zentralstelle für Genealogie. 2. Auflage. Neustadt/Aisch: Degener 1998, S. 595-609

Kurze Anleitung für die Verfasser eines Ortsfamilienbuches

 

1. Die Erarbeitung eines Ortsfamilienbuches

Die Möglichkeiten, ein gutes Ortsfamilienbuch (OFB) zu schreiben, sind so vielfältig, daß unsere Anleitung für Verfasser und Herausgeber nur Anregung und Empfehlung sein will und sein kann. Jedem, der sich mit dem Gedanken trägt, ein OFB zu schreiben, wird deshalb empfohlen, mindestens einmal vor Beginn der Arbeit oder in einem sehr frühen Stadium eine Bibliothek oder ein Archiv aufzusuchen, wo sich eine Sammlung einer größeren Anzahl von OFB befindet, um sich auf diese Weise einen persönlichen Eindruck von den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zu verschaffen.

Ehe die endgültige Arbeitsweise festgelegt wird, sollten die Arbeitsschritte für wenige Familien am konkreten Beispiel genau durchdacht und erprobt werden, bis hin zur angestrebten Gestaltung und Ansicht der Druckseite am Ende der Arbeit.

 

Bereits vor dem eigentlichen Beginn der Arbeit  muß vom Verfasser entschieden werden, ob

 - die Verkartung mit Handschrift auf einseitig beschriebene Karteikarten A5 oder mit Maschinenschrift erfolgen soll, wobei daran gedacht werden kann, diese Karteikarten direkt zu kopieren und auf diese Weise zu einem OFB als Kopieband zu gelangen, oder ob

 - die Karteikarten dann im Computer mit Textverarbeitung weiterverarbeitet werden sollen, oder ob

 - von Anfang an mit einem Computerprogramm gearbeitet werden soll bis hin zum fertigen Ausdruck.

Diese Vorentscheidung wird von einer Reihe von Umständen und Gegebenheiten abhängen, aus denen sich die für jeden Verfasser und jedes OFB günstigste Lösung ergibt.

Ist die Aufnahme der fertigen Arbeit in eine bestehende Reihe, wie sie von vielen Vereinen oder Museen usw. herausgegeben wird, möglich und wird das für die Drucklegung angestrebt, so sollte man sich ebenfalls bereits vor Beginn der Arbeit mit dem Herausgeber der Reihe in Verbindung setzen, um sich von ihm bei der Manuskriptgestaltung beraten zu lassen.

 

Bei Beginn der Arbeit soll feststehen, welchen zeitlichen und räumlichen Umfang das OFB haben wird. Es kann eine gesamte Kirchgemeinde umfassen oder eine politische Gemeinde. Es sollte bis zum Anfang der Kirchenbücher zurückreichen und bei den Jahren 1799, 1875 (dem Beginn der standesamtlichen Registrierung) oder mit dem Beginn des unter Datenschutzbestimmungen Zeitraumes enden. Aus der Zahl der in den Bearbeitungszeitraum fallenden Trauungen sollte der Verfasser vor Beginn der Arbeit die Gesamtzahl der zu bearbeitenden Familien und damit den Gesamtumfang des geplanten OFB schätzen und daraus den voraussichtlichen Arbeitsaufwand und den Umfang des fertigen Druckmanuskripts ableiten. Aus dieser Schätzung können sich dann noch vor Beginn der Arbeit Einschränkungen des zeitlichen und räumlichen Umfangs des OFB als zweckmäßig ergeben.

Zum Beispiel haben wir in Leipzig das „Familienbuch für die Kirchgemeinde Arnsfeld mit Grumbach, Satzung und Steinbach 1574-1693“ bearbeitet und gedruckt. Das gedruckte Buch umfaßt rund 3000 Familien auf 406 A4-Seiten und bleibt mit einem Kunstledereinband bei einem Preis von 68 DM in einem zumutbaren Rahmen. Der zeitliche und räumliche Schnitt ergab sich in diesem Falle fast von allein dadurch, daß die politischen Gemeinden Steinbach und Satzung ab 1693 eigene Kirchgemeinden mit eigenen Kirchenbüchern geworden sind. D.h., die zeitlichen Abgrenzungen sollten sich auf historische Epochen oder einschneidende Ereignisse beziehen, die für die betreffende Gemeinde von Bedeutung waren. Z.B. ist im nördlichen Sachsen das Jahr 1815 mit dem Wechsel der Zugehörigkeit von Sachsen zu Preußen ein Jahr, das eine Zäsur setzt und sich deshalb - vor Einsetzen des im 19. Jahrhundert oft dramatischen Anwachsens der Bevölkerungszahl - als ein Schlußjahr für ein OFB anbietet.

Gab es in einer politischen Gemeinde mehrere Glaubensgemeinschaften und Konfessionen, so ist anzustreben, daß in dem OFB alle Konfessionen enthalten sind.

 

1.1. Die Zusammenstellung der Familien und Einwohner und die Quellen dazu

Bei der Datenerfassung ist Vollständigkeit anzustreben. Es ist ein sehr grober methodischer Fehler, wenn bestimmte Personengruppen (Durchziehende, Ortsfremde, Soldaten, Kinderlose, Familien ohne  erwachsene Kinder usw.) ausgelassen werden. Denn genealogisch sind gerade oft diese Personen Problemfälle, deren Schicksal nie geklärt werden kann, wenn sie nirgendwo in den OFB erscheinen. Liegen aber einmal großflächig viele OFB vor, dann werden sich wenigstens für einen Teil dieser Personen auch die Lebensdaten in einer Datenbank zusammenfügen lassen.

Angaben über Taufpaten, ihre Berufe und ihren Stand usw. sind dann mit einzuarbeiten, wenn sie eine Ergänzung zu dem bereits vorhandenen Wissen darstellen. D.h., für eine Person, die sich nachweislich von 1740-1760 in Adorf aufhält und die 1746 Pate ist, bringt das in der Regel keine zusätzliche Information, wenn sie aber dann als Pate 1762 als Hüfner in Behausen wohnt, so ist das zu erfassen. - Ortsfremde Taufpaten, Trauzeugen, Erben usw. können in einer zusätzlichen alphabetischen Datei aufgenommen werden, die am Schluß des OFB auch veröffentlicht werden kann, wenn das nicht den Umfang des Buches zu sehr aufbläht. In diesem Falle muß aber in den Registern des OFB dieser Anhang auch mit einbezogen werden. Bei Nichtveröffentlichung sollten einige wenige Belegexemplare der zusätzlichen Datei ausgedruckt und in geeigneten Archiven hinterlegt werden.

Der Familiengeschichts- und Heimatforscher soll über die Lebensdaten hinaus auch die Daten erfassen, mit denen die soziale Stellung einer Person charakterisiert werden kann, insbesondere also Stand, Beruf, Besitz, Haus- und Hofbesitz und Ämter.

 

Die Hauptquellen für ein Ortsfamilienbuch sind in der Regel die Kirchenbücher (Tauf-, Trau- und Sterbebücher), ab 1875 auch die Standesamtsregister.

Wo bereits vor 1875 Familienregister angelegt worden sind, wie z.B. in den Kirchgemeinden Württembergs, Sachsen-Weimar-Eisenachs und in einer Reihe Schweizer Kantone, so sind diese ebenfalls als eine Quelle zu benutzen.

Ortsfamilienbücher, die auf der vollständigen Auswertung der Kirchenbücher beruhen, bezeichnen wir als Ortsfamilienbücher der I. Generation.

 

Darüber hinaus kann man alle personenbezogenen Quellen auswerten, insbesondere Steuerlisten und Kaufbücher, die sich in den Landes- und Gemeindearchiven befinden und mit denen sich der soziale und berufliche Werdegang der Personen dokumentieren läßt. Auch in den Pfarrarchiven findet man häufig noch weitere Quellen, wie z.B. Kirchenstuhlregister und Seelenbeschreibungen.

Ortsfamilienbücher, die die Totalität aller personenbezogenen Quellen auszuwerten versuchen, bezeichnen wir als Ortsfamilienbücher der II. Generation. Da der Arbeitsaufwand für Bücher dieser II. Generation viel höher ist als für die der I., muß jeder Verfasser selbst entscheiden, was für ihn zu bewältigen ist. Ein abgeschlossenes Buch der I. Generation ist auf jeden Fall besser als ein auf halbem Wege steckengebliebenes Buch der II.

 

1.2. Historischer Hintergrund

Der Handapparat des zuständigen Landesarchivs und des nächsten Stadtarchivs sollte die Literatur enthalten, die bei der Bearbeitung eines Ortsfamilienbuches immer wieder einmal herangezogen werden muß oder die als allgemeiner Bildungshintergrund bekannt sein sollte. Dazu gehört vor allem das Historische Ortsverzeichnis der jeweiligen Region.

Die historische Einführung eines Ortsfamilienbuches braucht und soll keine Ortschronik ersetzen, wenn es auch einige gute Beispiele gibt, bei denen beides, in einem einzigen Band oder auf zwei Bände verteilt, bewältigt worden ist, durch denselben Verfasser, durch zwei verschiedene Verfasser oder durch Arbeitsgruppen. Es ist aber kein Fehler, wenn die historische Einführung nur kurz und knapp ist. Sie sollte aber Angaben über die wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung der Einwohnerzahlen für den Zeitraum enthalten, für den das Ortsfamilienbuch bearbeitet worden ist, und das anführen, was zum Verständnis der Besonderheit des betreffenden Ortes notwendig ist. Sehr wichtig sind z.B. Angaben über das übliche Erbrecht (Jüngstenrecht, Realteilung usw.).

Als Regel kann gelten: Der einführende historische Teil des Ortsfamilienbuches kann desto knapper sein, je besser und gründlicher die bereits vorhandene Ortschronik ist, auf die dann verwiesen werden sollte.

Auf tabellarische, listenmäßige und statistische Auswertungen, die zumeist unter bevölkerungsgeschichtlichen Gesichtspunkten erfolgen, kann in einem Ortsfamilienbuch verzichtet werden. Die inhaltlichen Ansprüche an derartige Auswertungen sind inzwischen so hoch, daß sie in einem einzigen Ort kaum noch zu neuen Ergebnissen und Erkenntnisse führen können und das Buch nur belasten und verteuern. Jeder Verfasser sollte aber danach streben, daß seine Arbeit so gut ist, daß sie - wenn sie als Stichprobe in einen regionalen und überregionalen Rahmen eingeht - dann bei wissenschaftlichen Forschungen zu zuverlässigen Ergebnissen führt.

 

2. Die Gestaltung des druckreifen Manuskripts

Es ist A4-Format anzustreben, da auf großen Seiten sich mehr Zusammenhänge mit einem Blick finden lassen als auf kleinen, und auch in den Archiven und Bibliotheken sich mit diesem Format die Information dichter packen und reproduzieren läßt, als auf kleinerem Format. Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, daß Ortsfamilienbücher niemals Zeile für Zeile gelesen werden wie etwa Romane, sondern gezielt nachgeschlagen wird. Die entscheidenden Reizwörter - das sind zuallererst die Familiennamen - müssen deshalb hervorgehoben werden; weniger wichtige Texte können dagegen zurücktreten, auch in der Schriftgröße. Mit einem zweispaltigen Satz, wie er bereits bei zahlreichen Württembergischen Ortssippenbüchern angewendet worden ist, läßt sich eine besonders hohe Packungsdichte erreichen. Eine 10er Schriftgröße als Grundschrift ist deshalb völlig ausreichend, für die Daten der Kinder und Fußnoten auch eine 8er.

 

 

2.1. Gliederung

Ein Ortsfamilienbuch sollte in der Regel die folgenden Teile enthalten:

 - Titelei

 - Inhaltsverzeichnis

 - Kartenausschnitt mit Ort und Nachbarorten

 - Vor- und Widmungsworte

 - Historischer Hintergrund (mit eventuellen Anmerkungen und Literaturverzeichnis)

 - Hinweise für die Benutzung des Ortsfamilienbuches

 - Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen und Symbole

 - Phonetisches Alphabet (sofern verwendet)

 - Die numerierten Familien von A bis Z (der Hauptteil des Buches)

 - Register der Ortsnamen mit den im jeweiligen Ort genannten Familiennamen und ihrer Nummer

 - Register der Berufe und Standesbezeichnungen

 - Sachregister

 

Der Titel auf dem Einband muß mit dem Titel im Innern übereinstimmen. Er gibt an: Verfasser, Titel, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr.

Aus dem kurzen Titel soll unmißverständlich erkennbar sein, daß es sich um die Familien eines Ortes (oder einer Kirchgemeinde) in einem bestimmten Zeitraum handelt, wie z.B.: „Die Familien von Kleindorf im Obergau von 1600-1900“ oder „Familien und Einwohner in Dorfheim bei Großstadt von 1700-1870“.

 

2.2. Historische Einleitung

Der Verfasser muß den Leser über den Inhalt und die Grenzen seiner Arbeit informieren. Er sollte genau angeben, welche Quellen er verwendet hat, welche Besonderheiten diese Quellen kennzeichnen, welche Lücken sie aufweisen und welchen Berichtszeitraum das Ortsfamilienbuch abdeckt. Die Orte der Kirchgemeinde sind zu nennen, und gegebenenfalls sind die Zeiten anzugeben, in denen diese Orte zur Kirchgemeinde gehörten.

Darüber hinaus sind Hinweise zur Geschichte der politisch-administrativen Zugehörigkeit des Ortes, zu seiner Wirtschaftsgeschichte, zur Entwicklung der Einwohnerzahlen und zur konfessionellen Zusammensetzung der Bevölkerung erwünscht.

 

2.3. Hinweise für die Benutzung des Ortsfamilienbuches

Da das Ortsfamilienbuch so zu schreiben ist, daß es auch von Nicht-Genealogen und Anfängern benutzt und verstanden werden kann, ist das Abdrucken solcher Hinweise für ein jedes Ortsfamilienbuch unerläßlich. Es folgt ein Beispieltext für solche Hinweise:

 

Sämtliche Fakten sind grundsätzlich in Kernfamilien eingeordnet, von denen jede durch eine <Nummer> gekennzeichnet ist. Alle Familien gleichen Namens sind in sich zeitlich geordnet, ohne Rücksicht darauf, ob sie untereinander in verwandtschaftlichem Zusammenhang stehen oder nicht.

Für die zeitliche Einordnung einer Familie ist stets der Zeitpunkt ihrer Entstehung maßgebend, also in der Regel das Traudatum. War das Traudatum nicht zu ermitteln, so wurde das vermutliche Traujahr geschätzt. Ging ein Mann mehrere Verbindungen ein, so sind diese in der Numerierung unmittelbar aufeinanderfolgend, also mit den übrigen Gründungen gleichnamiger Familien nicht immer streng zeitlich geordnet.

Die Einordnung der Namen erfolgte auf der Grundlage des phonetischen Alphabets nach der am Schluß des Bearbeitungszeitraumes üblichen Schreibweise. Andere Schreibweisen sind bei der jeweiligen Person und dem jeweiligen Jahr bzw. Ereignis angegeben, bei denen sie gebraucht worden sind.

Auch an uneheliche Verbindungen ist eine <Familiennummer> vergeben worden. Sie sind zeitlich nach der Geburt des ersten oder einzigen Kindes eingeordnet. Ist der Vater nicht bekannt, oder trägt das Kind nicht dessen Familiennamen, sondern den der Mutter, so stehen sie unter dem Familiennamen der unehelichen Mutter. Voreheliche Kinder erscheinen unter der Familiennummer der späteren Ehe. Ein Zusatz „gemeinsam vorehelich“ weist ausdrücklich darauf hin, daß der Ehemann auch als der leibliche Vater des Kindes angegeben worden ist.

Der verwandtschaftliche Zusammenhang ergibt sich aus der Verknüpfung der <Familiennummern>. Bei jeder Familie ist sowohl beim Mann als auch bei der Frau in <Klammern> durch die <Familiennummer> angegeben, aus welcher Familie sie stammen. Ebenso wird in Klammern angegeben, welche anderen Verbindungen sie eingegangen sind. In gleicher Weise wird bei den Kindern einer Familie durch den Zusatz der entsprechenden Familiennummern in Klammern angegeben, welche Familien sie später gegründet haben bzw. welche unehelichen Verbindungen sie eingegangen sind.

Die Angaben bei jeder Familie sind so geordnet:

 - Angabe über den Ehemann: Nach den Angaben zur Person, wobei die unterschiedliche Schreibweise der Vornamen in (runden Klammern) steht, werden alle Orte mit Jahreszahlen bzw. Zeiträumen genannt, in denen er sich aufhielt, und alle Berufe, Standesbezeichnungen u.ä. mit Jahreszahlen, die erwähnt werden, aufgeführt. Erscheint eine Jahreszahl in Klammern, dann erfolgte die Angabe erst nach dem Tod des Mannes (z.B. bei Eheschließungen der Kinder).

 -  Trauungsort und Trauungsdatum oder dessen Schätzung;

 - Angaben über die Ehefrau analog;

 - Angaben über die nach dem Alter geordneten Kinder.

Konnten Lebensdaten - etwa aus dem Sterbealter - nur errechnet werden, stehen sie in runden Klammern oder sind mit dem Zusatz „um“ versehen, oder der Zeitraum ist mit „zw.“ eingegrenzt worden.

 

2.4.  Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen und Symbole

Bei der betreffenden Hauptgemeinde kann bei den Personaldaten auf eine Angabe oder Abkürzung verzichtet werden, wenn klar ist, daß dann stets nur diese Gemeinde gemeint sein kann. Gehören mehrere Dörfer zu einer Kirchgemeinde, dann genügen oft Anfangsbuchstaben (L., A., Su.), um die Dörfer eindeutig zu charakterisieren. Vornamen, Berufs- und Standesbezeichnungen und dritte Orte sollten möglichst wenig abgekürzt werden. Man muß daran denken, daß manche Benutzer in einem Buch nur einige wenige Daten suchen und nicht bei jedem Buch viel Zeit allein für das Studium der verwendeten Abkürzungen aufbringen wollen. Deshalb sollten auch Wörter mit drei Buchstaben nie abgekürzt werden (z.B. u. für und).

Übliche Abkürzungen, wie S. für Sohn, T. für Tochter, J. für Jungfrau usw., sollten verwendet und im Abkürzungsverzeichnis aufgelistet werden, ebenso die üblichen Symbole für die Personaldaten, also * geboren, oo geheiratet, + gestorben, ~  getauft, begraben.

 

2.5. Phonetisches Alphabet

Wegen der regionalen mundartlichen Unterschiede können nur allgemeine Grundregeln aufgestellt werden, die je nach den örtlichen Besonderheiten zweckentsprechend abzuändern oder zu ergänzen sind. Für den deutschen Sprachraum haben sich folgende Regeln bewährt:

Ähnlich klingende Namen werden zusammengelegt, und zwar nach folgendem Lautalphabet für die Anfangsbuchstaben:

A                                          = A

B, P (nicht Pf, Ph)               = B

D, T, Th (nicht Tz)              = D

E, Ä, Ae, Oe, Ö                   = E

Ei, Ai, Ay, Eu, Äu, Oi          = Ai

F, Pf, Ph, V                         = F

H                                         = H

I, J, Ü, Ue, Y                       = I

K, C (hart), G                      = K

Qu                                       = Kw

L                                         = L

M                                         = M

N                                         = N

O                                         = O

R                                         = R

S                                         = S

U                                         = U

W, V                                   = W

X                                         = Ks

Z, Tz, C (weich), Tsch       = Z

 

Auf Dehnungen und Schärfungen innerhalb der Namen ist keine Rücksicht zu nehmen. Doppelselbstlaute und Doppelmitlaute werden wie einfache behandelt, nicht gesprochene Buchstaben bleiben unberücksichtigt. Ansonsten ist innerhalb der Namen wie bei den Anfangsbuchstaben zu verfahren.

aa, ah                                 = a

ä, ae, äh, aeh, ee, ö, öh     = e

ie, ih, j, ü, ue, üh, ueh, ui, uy, oy  = i

bb, pp                                 = b

ck, kk                                  = k

ss, ß                                   = s

Gleichklingende Namen mit oder ohne e in der Mitte oder am Schluß werden bei denen ohne e abgelegt:

Arend, Arnd                     = Arnd

Lang, Lange                    = Lang

Gleichklingende Namen mit einem h in der Mitte werden mit denen ohne h zusammengelegt.

Berthold, Bertold              = Berdold

Weitere Regeln und Erläuterungen siehe: Allgemeine Richtlinien für eine Ordnung nach der Lautfolge (Phonetische Ordnung). Berlin: Beuth-Verlag 1933 (= AWv-Merkblatt 3); und: Themel, K.: Wie verkarte ich Kirchenbücher? Der Aufbau einer alphabetischen Kirchenbuchkartei. Berlin: Verlag für Standesamtwesen 1936. 

 

2.6.1.  Der Hauptteil - Die Familien von A bis Z

Die Verkartung der Kirchenbücher beginnt man mit den Traubüchern. Ihr Inhalt wird auszugsweise - mit allen wesentlichen Fakten, aber nicht wörtlich - sofort auf die Familienblätter übertragen oder in die entsprechende Computermaske. Man beginnt dabei zweckmäßigerweise nicht am Anfang oder am Ende des Zeitraumes, den man insgesamt bearbeiten möchte, sondern etwa in der Mitte bzw. in einem Zeitraum mit einer ausführlichen und für den Bearbeiter gut lesbaren Kirchenbuchführung. Man bearbeitet im ersten Schritt einen zusammenhängenden Zeitraum von etwa 30 Traujahren und überträgt dann die in diesem Zeitraum geborenen Kinder auf die Familienblätter. Für zugezogene Familien, deren Trauung nicht im Ort erfolgt ist, muß ein eigenes Familienblatt angelegt werden. Dann werden die Totenbücher ausgewertet. Danach wird ein weiterer 30-Jahre-Abschnitt angefügt usw.

Eine Familienkarte im Format A5 wird in der oberen Hälfte so geteilt, daß links oben der Ehemann steht mit all seinen Daten, darunter seine Eltern, rechts oben die Ehefrau mit ihren Lebensdaten, darunter ihre Eltern. Die untere Hälfte nehmen zeilenweise die Kinder mit ihren Daten und Verknüpfungen ein. Die Rückseiten bleiben unbeschrieben. (D.h., eine Karteikarte sollte so angelegt und geschrieben werden, daß sich zwei A5-Familienkarten ohne Datenverlust sofort auf einem A4-Blatt kopieren lassen.)

Sind für den Bearbeitungszeitraum alle Familienkarten ausgefüllt, so werden sie nach dem phonetischen Alphabet geordnet und durchnumeriert. Der nächste Arbeitsgang ist die Verknüpfung der numerierten Familien, d.h., bei den Ehepaaren muß auf die Nummern ihrer Eltern verwiesen werden, bei den Kindern auf die Nummern ihrer eigenen Familien. Wurde die Verknüpfung vom Computer hergestellt, so ist ihre Richtigkeit zu kontrollieren.

Die Familienkarten werden dann entweder sofort kopiert oder mit einem Textverarbeitungsprogramm in den Computer eingegeben oder mit dem von Anfang an dafür verwendeten speziellen Datenbankprogramm ausgedruckt.

 

 

2.6.2.  Drei Beispiele für den Familienteil

 

Beispiel 1 (bearbeitete Ausschnitte aus: Jüngst-Kipper, H. und K. L. Jüngst: Einwohner des Dorfes Sulzbach 1815-1875. Saarbrücken 1996.):

 

54   BACH, Ludwig, 1825 Rotgerber in Otweiler, 1826 Müller in Su., 1842 Ackerer, 1844-1856 Gastwirt in Su.; *(Otweiler um 1799), +15.3.1856;

S. von + Heinrich B., Rotgerber in Otweiler, und Friederika RESBLANDin, beide 1825 anwesend bei oo;

oo Dudweiler April 1825 WEBER, Katharina Magdalena; *21.2.1806, + nach 1875;

T. von + Ludwig W., Müller in Su., und Susanne Magdal. KREBS, beide 1825 anwesend bei oo;

Anmerkungen: Der Vater der Ehefrau besaß 1823 die Mühle in Su. (Karte 5-a). Der Ehemann besaß 1847 ein Haus im Hessenland, das spätere Bach’sche Schulhaus (Karte 6-b);

K.: · Ludwig *10.4.1826, 1861 Bergmann in Su., Zeuge bei oo seiner Schwester Elis. Fried; · Karolina *4.4.1827, oo 3.11.1859 Christ. Fried. Eduard ICKERT (s. FB des Pfr. Brandt Dudweiler); · Katharina *18.7.1828, oo Christian LEHMANN (s. FB des Pfr. Brandt Dudweiler); · Amalie *5.4.1830, +22.9.1830; · Eleonora Karolina *4.7.1831 <2281>; · Karl Christian *3.8.1833 <57>; · Wilhelm *6.6.1835, +30.8.1835; · Elisabeth Friederika *31.8.1837 <2280>; · Elisa Margar. *16.9.1839, *25.11.1904 als Witwe, Dienstmagd in St. Johann, oo Dudweiler 24.12.1874 Michael FRISCHMANN, Bergmann in Jägersfreude, * Engelfangen 18.11.1836, S. von + Peter F., Tagelöhner in Engelfangen und Anna DOERR; · Georg *25.10.1842 <59, 60>; · Henriette Philippine *6.7.1844; · Wilhelm *5.3.1848 <61>; · Friedrich Jakob *5.3.1848, +29.5.1848;

 

435   EBERHARDT, Georg Friedrich <aus 433.g> 1855-1862 Bergmann in Su., 1862-1863 Bergmann in Altenwald, 1866-1874 Grubenhüter in Su.; *Gersweiler 21.12.1829, +31.8.1874;

oo I. Dudweiler 8.2.1855 KLEIN, Margarethe Christine <aus 981.e> *Bischmisheim 4.3.1833, +25.11.1855;

K.: · Luise *25.11.1855, Industrielehrerin (laut Obermann 1976, Nr. 23a);

 

1389   MÜLLER, Katharina, 1864 in Su.,

K.: · Philipp unehelich *Bollenbach bei Rhaunen im Hunsrück 8.9.1842 <1408>;

 

1670   ROOS, Christian Karl <oo II. 1671> ab 1843 Schullehrer in Su.; *Reichenbach (welches?) 14.11.1822, ev., +26.1.1880 (FB-Brandt);

R. wurde 1843 empfohlen als der „ebenso gründlich ausgebildet als brave Seminarzögling, mit welchem die Schulgemeinde alle Ursache zur Zufriedenheit haben wird“ (Kreuter 1993, S. 352). Er war vermutlich der erste Dirigent im MGV 1864 Sulzbach (Engel 1988, S. 17).

S. von Phil. Adam R., Lehrer in Reichenbach (bei oo 1848 60J), und Maria Elis. BÜHL, +24.3.1842;

oo I. Dudweiler 18.5.1848 PFEILSTÜCKER, Amalie Wilhelmina <aus 1535.a> *Friedrichsthal 1.9.1828  ev., + 31.8.1853 (im Kindbett);

T. von Phil. P., Bäcker in Friedrichsthal, +16.4.1845, und Luise REPPERT, +26.3.1832;

K.: · Amalie Karoline Kathar. *5.3.1849 <1673>; · (Tochter) *10.5.1850, leblos; · Julius *1.9.1851;

 

1671   ROOS, Christian Karl <oo I. 1670>

oo II. Dudweiler 11.12.1855 REPPERT, Maria Philippina; *Friedrichsthal 26.1.1814  ev., +13.4.1893;

T. von Phil. R., Glasfabrikant, +Friedrichsthal 23.6.1822, und Maria Dorothea SCHULDE;

 

1831   SCHNEIDER, Ludwig Martin <aus 1801.f> Bergmann in Su.; *23.11.1834, +5.2.1871;

oo Dudweiler 21.12.1858 SORG, Angelika Luise; *Dirmingen 25.3.1835 (Brandt FB-Dirmingen, Nr. 532.5) ev., + 28.1.1901;

T. von Johann Wilhelm Augustus S., Rotgerber in Dirmingen, *25.5.1801, +13.12.1851, und Angelika GUTHÖRL, *8.6.1803, +27.2.1844;

Eltern des J. W. A. SORG: Johann Philipp S., Förster, + Saarbrücken 27.12.1810, und Karolina Christina Henrietta GOLLMANN, +Dirmingen 15.6.1815;

Eltern der Angelika GUTHÖRL: Johann Jakob G., in Dirmingen, +25.5.1823, und Margar. SORG; 

K. (alle ev. getauft): · (Sohn, vorehelich) 18.2.1858, leblos; · Heinrich Wilhelm *20.3.1859, +10.3.1915, Bergmann in Su.,  oo 20.8.1881 Maria Dorothea OBERMANN <1471.e>; · Margarethe Luisa *1.4.1861, +9.3.1865; · Ludwig Friedrich *16.3.1863, Bergmann auf Grube Su. ab 9.12.1879, oo; · Wilhelm August *25.10.1864, +24.6.1911, Bergmann auf Grube Su. ab 19.1.1886, oo; · Luisa *23.12.1870, +16.2.1871;

 

 

 

Beispiel 2 (bearbeitete Ausschnitte aus: Herzog, J. und E. Wagner: Familienbuch für Lampertswalde 1645-1800. Leipzig 1996.):

 

277   KRAUSE, Johann <oo II. 278> 1763-1785 Häusler in L., 1769 Leineweber und Einwohner, 1779 Leineweber, Musicus und Einwohner, 1785 Auszügler, zuletzt Auszugsvater; kauft 1762 Haus Nr. 71 für 60 fl. (50 fl. Angeld) von Anna Maria, Schnabels Witwe (GH 122, f. 231), verkauft 1785 dieses für 95 tlr. bar an Johann Andreas Kunaht (GB 127, f. 342); *von Malkwitz (1712 err.), + 5.9.1794;

oo I. (1736) ... ;

K.: · Johann Gottlob *(1737 err.) <279>; · Johann Gottfried, P. 1769, J., Schneidergeselle, jüngster S.; · Johanna Elisabeth, einzige T., oo 11.2.1779 Johann Gottlieb SCHADER, Musicus und Großhäusler in Calbitz, Meister Johann Christian S., Leineweber, Musicus und Großhäusler das. S.;

 

278   KRAUSE, Johann <oo I. 277>

oo II. Börln 3.2.1782 Maria Elisabeth, Christian Schäffers, Einwohner in Mettewitz Witwe

 

279   KRAUSE, Johann Gottlob <aus 277> 1763-1796 Häusler in L., 1763 J., Meister, Einwohner und Leineweber, hinterläßt als Musiker Instrumente; kauft 1763 schwiegerväterliches Haus Nr. 74 für 100 fl., davon 50 fl. bar (GH 122, f. 204), 1796 gemeinschaftliche Lebensreichung, Inventar (GH 131, f. 415); *(1737 err.), + 1.6.1796 (59J, 4M);

oo 24.11.1763 BÄUMLER, Johanna Sophia <aus 99>

K.: · Carl Gottlieb *(1737 err.) <280>; · Johann Heinrich Gottfried *9.2.1766 <281>; · Johann Gotthelf *30.11.1769, erwachsen 1796; · Johann Traugott *9.5.1772, +4.3.1773; · Christina Sophia *5.1.1774, +18.5.1779; · Johanna Eleonora *(1776 err.), +22.3.1782; · Johann Gottlob *12.10.1778, Schneidergeselle 1796; · Johann August *25.4.1780; · Johann Friedrich *19.8.1783; · Johanna Rosina *3.9.1786;

Unter den Paten waren: 1768: Eva Rosina, Meister Johann Krauses, Leineweber und Einwohner in Mahlis T.; 1769: Meister Johann Gotthelf Krause, Leineweber und Einwohner in Mahlis; 1786: Heine Hennig, Tuchmacher in Oschatz; 1788: Johann Gottlob Weber, J., Halbhüfner und Nachbar in Deutsch-Luppa;

 

280   KRAUSE, Carl Gottlieb <aus 279> 1785-1799 Häusler in L., 1785 Zeug- und Leineweber, 1788 Leinewebermeister; kauft 1785 Haus Nr. 67 von Johann Christian Brockwitz für 110 tlr., davon 70 tlr. bar; *22.9.1764;

oo Luppa 31.5.1787 WEBER, Rosina Maria, T. des Christoph W., +Halbhüfners in Deutsch-Luppa;

K.: · Johanna Eleonora *3.3.1788; · Carl Gottlob *14.11.1794, +24.8.1790; · Johann Gottlieb, +9.10.1792; · Johann Traugott *10.10.1794, +18.1.1795; · Johann Friedrich *22.2.1796, +29.9.1796; · Christiana Friederika *5.3.1798;

 

283   GRÖPPER (KRÖPPER), Andreas <aus 282> bis 1652 Dreiviertelhüfner in L., 1652-1684 Hüfner in L., 1649 und 1657 als Pferdner bezeichnet, 1684 Auszügler, seit etwa 1650 34 Jahre lang Richter in der Obergemeinde (GH 31), bewohnt und besitzt vor 1652 das von Martin Hörnich übernommene Dreiviertelhufengut Nr. 38 (GH 31, 1691), nimmt dann das wüste väterliche Zweihufengut Nr. 231 an und verkauft es 1684 für 350 fl. bar an den Sohn Georg (GB 299); 23.10.1695;

oo (um 1645) Maria ..., 18.12.1708 (etwa 78J), Anna, Andreas Kreppners sen., gewes. Richters in der Obergemeinde hinterlassene Witwe;

13.11.1666 Andreas Kröppers Schwiegermutter;

K.: · Christina *(um 1645), älteste T., oo 13.1.1664 Hanß GRÖPPER aus Leißnitz, Hüfner ?, 1689 heiratet sie als Witwe, Hanß Gröpper aus Leißnitz hinterlassen,  oo II. Martin FIEDLER in Olganitz; · Johann *(um 1649), ältester S., oo 7.1.1679 Maria VOLKMANN <aus 474>; · Anna ~25.8.1651, oo 28.6.1672 Johann NIESSE, S. des Gregor N. von Leißnitz; · Andreas ~15.9.1653 <285>; · Georg ~25.7.1656 <293>; ·  Maria ~10.2.1659, oo 16.8.1688 Hanß BRUCHS, Bauer in Meltewitz;

 

 

 

Beispiel 3 (bearbeitete Ausschnitte aus: Hannemann, R. und W. Gerbig: Familienbuch für die Kirchgemeinde Arnsfeld mit Grumbach, Satzung und Steinbach 1574-1693. Leipzig 1995.):

 

86   BERCHELLT,  Jorg (auch Jorge, Gorg, Georg) <oo II. 87> <oo III. 88> 1579 in A., 1613 Gärtner; (als Pergelt, Georg) 25.3.1605;

oo I. 8.12.1578 SIEGEL, Sybilla <aus 1914> (als Weib des Bergelt, Jorg) 26.8.1582;

K.: · Bercheltt, Anna *7.7.1579, (als Töchterlein) 8.7.1579; · Bergeltt, Gorgius *15.4.1580, (als Söhnlein) 19.4.1580; · Bergeltt, Barbara *6.7.1581;

 

87   BERGELTT,  Jorg <oo I. 86> <oo III. 88>

oo II. 3.2.1584 FIDLER, Anna, J., (als Weib des Berchelt, Gorg) 18.1.1585; T. des Peter F. in Mildenau;

K.: · Bergolt, ... (T.) 5.4.1585;

 

88   BERGELTT,  Jorg <oo I. 86> <oo II. 87>

oo II. 12.7.1585 FIEDLER, Anna, J., 3.11.1607 (+Pest); T. des Matthias F. in Streckenwalde;

K.: · Bergelt, Christoph ~10.5.1587 <97>;  · Pergelt, Caspar  ~6.4.1588, 13.5.1588; · Pergel, Martinus ~13.3.1589, (als Bergelt) 11.5.1589; ·  Pergelt, Sibilla ~20.2.1590 <31>;  · Zwilling, ungetauft 18.10.1592; · Zwilling, Pergelt, August ~17.10.1592 <103>; ·  Pergelt, Christina ~7.1.1594, (als Sibilla) 2.2.1599; · Pergelt, Georg ~30.1.1596 <107>; ·  Pergelt (S., abortus) 2.6.1597; ·  Pergelt (S., abortus) 1.1.1601; ·  Pergelt, Anna *(1603),  22.10.1607 (+Pest). 

 

95   PERGELT, Toffel <oo II. 96> <aus 92>, gen. 1612 der jüngere T., 1618 der junge T., 1619 vulgo grotzsch, Eidam (?); 1613 in A., 1616 Hausgenosse, 1626 der obere Hausgenosse; (als Bergelt, Christoph) 11.8.1626 (+Pest);

oo I. 10.2.1612 MÜLLER, Anna <aus 1531> (als Bergelt, Anna) 22.5.1616 (+in Kindesnöten);

K.: · Bergelt (T., ungetauft) 12.3.1613; · Pergelt, Caspar ~12.4.164, 14.4.1614; · Bergelt, Johann ~27.6.1615, 4.7.1615;

 

96   BERGELT, Christoph <oo I. 95>

oo II. 11.1.1618 NEUMAN, Margareta <aus 1689> J., 24.7.1616 (+Pest);

K.: · Bergelt, Maria ~8.2.1619, 7.7.1626 (+Pest); · Bergelt, Anna ~30.3.1621, 25.4.1621; · Bergelt, Christoph ~26.9.1622, 7.7.1626 (+Pest); · Bergelt, Anna  ~5.12.1625, 28.7.1626 (+Pest);

 

145   BEER, Vitus (auch Veytt, Veit), 1586 in Steinbach; Steinb. 4.8.1616;

oo 13.9.1585 FRIEDEL, Catharina <aus 725> Steinb. 21.2.1641;

K.: · Bher, Ursula ~ Steinb. 4.7.1586; · Bher, Simon ~ Steinb. 15.4.1588 <169>; · Bher, Michael ~ Steinb. 25.9.1590 <172>; · Bher, Christina ~ Steinb. 13.2.1593, (als Behr) Steinb. 14.8.1613 (+Pest, „dazumal des Klein Behr Matz Magd“);  · Beer, Anna  ~ Steinb. 17.8.1595 <949>; · Beyer, Catharina  ~ Steinb. („so noch getauft - 1 Stunde gelebet“) 13.9.1597; · Behr, Andreas ~ Steinb. 30.11.1598, A. 2.2.1678;  · Beyer, Martinus ~ Steinb. 25.10.1602 <180>;

 

Die drei Beispiele wurden aus Orten mit recht unterschiedlicher Quellenlage entnommen. Deutlich soll werden, daß OFB keine Bücher sind, die wie Romane als fortlaufender Text gelesen werden. Wer Details über die Kinder nachlesen will, dem ist durchaus zuzumuten, daß er dafür auch einmal ein Leseglas zur Hand nimmt. Anzustreben ist ein kompakter Text, der Papier und Kosten aller Art sparen hilft. Denn auch in Archiven und Bibliotheken wird die Aufbewahrung von voluminösen Bänden immer mehr zu einem Kostenproblem. Für eventuelle wissenschaftliche Analysen müssen die Daten sowieso in eine Datenbank übernommen werden, so daß eine solche Auswertung unabhängig von der  größeren oder geringeren Übersichtlichkeit des Druckbildes eines OFB ist.

Viele Details der Gestaltung sind eine Frage des Geschmacks. Wer meint, daß jedes Kind auf einer eigenen Zeile erscheinen muß (wie das viele Computerprogramme derzeit noch gar nicht anders zulassen), dem ist zu empfehlen, daß er dann - nach dem Vorbild der von Burkhart Oertel verfaßten Württembergischen Ortssippenbücher -  zu zweispaltigem und damit raumsparendem Druck übergeht. Auch für eher tabellarischen Druck gibt es gute Beispiele (wie in den Arbeiten von Hanno Müller in den „Schriften der Hessischen familiengeschichtlichen Vereinigung“).

 

2.7. Ortsregister

Für Ortsnamen wird jeweils nur ein einheitliches Register aufgestellt, in dem nicht auf die Seiten, sondern auf die Familiennummern und zugleich den Familiennamen verwiesen wird.

Also z.B.:

Geyersdorf östl. Annaberg

Augustin 332, Dietze1955, Zilliger 1564, 2497, 2498

 

Graslitz in Böhmen

Meyer 344  

 

Alle Dörfer werden am besten durch ihre Lage zur nächstgelegenen (historischen) Stadt gekennzeichnet. Bei entfernten Orten und Städten wird eine Angabe der Lage an einem Fluß, in einem Landstrich oder einem Gebirge gemacht.

Orte mit etwas gewandelter Schreibweise werden in der heute gültigen Schreibweise aufgeführt. Im Register kann und soll die alte Schreibweise in Klammern erwähnt werden, insbesondere dann, wenn sie stark vom heutigen Gebrauch abweicht,  also z.B.:

Pockau südöstl. Lengenfeld („von der Bocka“, „von der Bocke“)

 

Für Orte in den abgetretenen deutschen Siedlungsgebiete im Osten genügt für die Zeit vor 1918 die alte deutsche Ortsbezeichnung.

Nicht lokalisierbare Orte sind in der originalen Schreibweise wiederzugeben, also z.B.:

„Dreyersdorff“ (vielleicht Dreisdorf in Oberösterreich?)

 

Hinter dem Namen des bearbeiteten Ortes selbst werden im Ortsregister die Familiennamen und die Familiennummern aller Personen aufgeführt, die nicht in der alphabetischen Ordnung erscheinen, aber sich ständig oder zeitweilig im Ort aufgehalten haben. Dazu gehören auch alle angeheirateten Ehefrauen, unabhängig davon, ob sie aus dem Ort selbst oder von außerhalb stammen (wo sie dann ein zweitesmal erscheinen müssen). Dieses Verfahren erspart ein zusätzliches Personen- oder Familiennamenregister.

Wenn man ein zusätzliches alphabetisches Patenregister für die Paten von auswärts anlegt, die sonst nirgendwo im Text erscheinen, reichen Familiennummer und Tauftag, um ihr Auftreten eindeutig zu charakterisieren. In die Ortsregister sollten sie aber mit aufgenommen werden, anstatt oder zur Familiennummer aber noch den Zusatz P erhalten.

 

2.8. Register der Berufe und Standesbezeichnungen

Auch in diesem Register wird nicht auf die Seiten, sondern auf die Familiennummern und zugleich den Familiennamen verwiesen (vgl. Ortsregister).

Sind ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung Bürger, Hüfner, Meister usw., dann empfiehlt es sich, diese häufigen Bezeichnungen nicht mit in das Register aufzunehmen, sondern in einer Vorbemerkung zu erwähnen, welche Bezeichnungen ausgelassen worden sind.  Denn es ist für jemanden, der z.B. gezielt nach bestimmten Handwerksmeistern sucht, bei diesen häufigen Bezeichnungen einfacher, das gesamte OFB Seite für Seite durchzusehen, als ein Register zu benutzen.

 

2.9. Sachregister

Auch in diesem Register wird nicht auf die Seiten, sondern auf die Familiennummern und zugleich den Familiennamen verwiesen (vgl. Ortsregister).

Die besonderen Ereignisse (Vergewaltigungen, Unzucht, ...), Flurbezeichnungen, Todesursachen und Umstände werden alphabetisch geordnet. Für Volkskunde und Heimatforschung kann sich ein solches Register als außerordentlich nützlich erweisen.

 

3. Druck, Herausgabe und Vertrieb

Wem es gelingt, sein OFB in einer schon bestehenden Reihe eines genealogischen oder heimatgeschichtlichen Vereins, des Museums oder vielleicht des Stadtarchives unterzubringen, der hat in der Regel weniger Sorgen als derjenige, der sich entschließt, das OFB im Selbstverlag herauszugeben und zu vertreiben. Manchmal sind auch Verlage dazu zu bewegen, ein OFB zu drucken, insbesondere dann, wenn es dem Verfasser gelingt, zusätzliche Geldgeber zu finden, die die Auflage mit vorfinanzieren. Läßt sich das Erscheinen eines OFB an ein Ortsjubiläum koppeln, dann gelingt es nicht selten, mit der Unterstützung des Bürgermeisters und des örtlichen Gewerbes einen ansehnlichen Druck auf den Weg zu bringen. In einigen Orten haben sich eine lokale Sparkasse, Bank oder Lebensversicherung bereit gefunden, Druck und Vertrieb „ihres“ OFB zu übernehmen und es als Werbeträger einzusetzen.

Die Drucklegung eines rein historischen OFB (das vielleicht den Zeitraum 1600-1800 umfaßt) ist deshalb nicht so einfach, weil es schwierig bis unmöglich ist, derartige Bücher mit Gewinn zu verkaufen. Anders ist es, wenn das Buch bis 1900 reicht oder bis in die unmittelbare Gegenwart und die Probleme des Datenschutzes in Einklang mit den dafür geltenden Bestimmungen gelöst worden sind. Bei diesen Büchern, in denen die Bevölkerung ihre eigenen Großeltern findet, wird zugegriffen, und in Baden z.B. werden Auflagen von 500 rasch und sogar mit einem geringen Gewinn verkauft.

Der Gewinn ist dabei nur auf die Selbstkosten der Drucklegung bezogen. Daß jemand die Arbeitsleistung für das Manuskript des OFB und dabei entstandene Unkosten (etwa für das Kopieren der Quellen) über den Verkauf eines OFB - ob nun als Druck oder  den Verkauf des Manuskripts bzw. der Familienkartei an ein Archiv - wieder hereinbekommen könnte, ist eine Illusion, von  der sich jeder Bearbeiter eines OFB von vornherein freimachen sollte.

Um wenigstens die Selbstkosten des Druckes für ein rein historisches OFB wieder hereinzubekommen, sind die Bestimmung der Auflagenhöhe und des Preises bzw. ihr Verhältnis zueinander die kritische Größe. Man sollte von einem historischen OFB 50 - 60 Exemplare drucken oder auf einem Hochleistungskopierer vervielfältigen (beides läßt sich im Ergebnis oft nicht mehr voneinander unterscheiden) und auf angemessene Weise binden lassen. Man muß mit 10-20 Pflicht-, Rezensions- und Freiexemplaren rechnen (eines davon für die Deutsche Zentralstelle für Genealogie Leipzig). Erfahrungsgemäß können 20-30 Exemplare sehr rasch verkauft werden, nachdem in der Zeitschrift des regionalen genealogischen Vereins eine Rezension bzw. eine Mitteilung mit der Bezugsadresse und dem Preis erschienen ist.  Der Preis muß deshalb so gewählt werden, daß diese 20-30 Exemplare die Selbstkosten voll decken. Wer es für richtig hält, der kann den Preis auch so wählen, daß der Preis der Verkaufsexemplare das Doppelte oder über den Buchhandel - und wie dort  üblich - das Dreifache der Selbstkosten beträgt. Wer wirklich in einem Ort eine sehr große Anzahl von Vorfahren sucht, für den übersteigen heute die Fahrt- und die Übernachtungskosten einer Forschungsreise die Kosten eines OFB bei weitem. Solche Forscher, aber auch einige Bibliotheken im Ausland, sind durchaus in der Lage und willens, für ein historisches OFB einen angemessenen Preis zu bezahlen.

Es ist stets falsch, das Manuskript eines OFB als Unikat zu belassen oder nur auf Diskette. Bei der heutigen Leichtigkeit des Zugangs zu Vervielfältigung und Druck sollte es jeder Verfasser eines OFB als selbstverständlich ansehen, eine angemessene Anzahl von Exemplaren an geeignete Aufbewahrungsorte (Bibliotheken, Archive) und  unter die Leute zu bringen, damit die Arbeit dauerhaft gesichert wird und der Gemeinde und dem Verfasser damit ein bleibendes Denkmal gesetzt ist.

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