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Die völlige Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und die kostenfreie Konzeption hatten 1972 zu einem Absinken der Geburtenzahlen in der DDR geführt, denen 1976 mit ergänzenden familienpolitischen Maßnahmen erfolgreich gegengesteuert wurde. Für die Mütter mit ehelichen und unehelichen Kindern gab es folgende Regelungen, die bis 1990 in Kraft blieben:

- die Vollversorgung mit Krippen, Kindergärten und Schulspeisung;

- kürzere Wochenarbeitszeiten für Mütter mit mehr als einem Kind ohne Lohneinbußen (z.B. 3 ¾ Stunden pro Woche für Vollzeitangestelle; 2 Unterrichtsstunden pro Woche weniger für Lehrerinnen);

- längere Jahresurlaubszeiten für Mütter mit mehr als einem Kind (2-5 Tage, je nach Kinderzahl);

- seit 1976 26 Wochen bezahlter Schwangerschafts- und Wochenurlaub;

- Freistellung der Mutter aus dem Arbeitsprozeß (seit 1976 ab 2. Kind bezahlt bis Ende 1. Lebensjahr), ausgedehnt mit Arbeitsplatzgarantie praktisch bis zum 3 Lebensjahr des Kindes;

- Pflegeurlaub zur Betreuung kranker Kinder bis 14 Jahren für Mütter und Väter im Umfang von 4-13 Wochen; für Alleinerziehende und für Eltern mit mehr als einem Kind dabei Zahlung von 70-90% des Nettoverdienstes;

 - ein bezahlter Hausarbeitstag pro Monat für alle Mütter, verheiratetete Frauen und Frauen über 40 Jahre (und alleinerziehende Väter);

 - Zahlung von Kindergeld und Anrechnung von zusätzlichen Arbeitsjahren auf den Rentenanspruch der Frauen; einmalige Geburtenbeihilfe von 1000 M seit 1972

 - Familiengründungsdarlehen (5000 M zinsfrei mit Krediterlaß von 1000 M bei Geburt des 1. Kindes, 1500 M beim 2. Kind, 2500 M beim 3.).

Es waren vor allem diese genannten Maßnahmen, die dazu geführt hatten, daß in der DDR von einem ausgesprochen kinderfreundlichen Klima gesprochen werden konnte, so daß deren Wegfall 1990 den Eindruck der Kinderfeindlichkeit der Bundesrepublik Deutschland vermitteln und verstärken mußte.

Zwiespältig in ihren Auswirkungen war (und wurde deshalb von breiten Teilen der Bevölkerung sehr kritisch betrachtet) auch in der DDR die besondere Unterstützung der sogenannten kinderreichen Familien mit 4 und mehr Kindern. Eine Unterstützung, die beim Bezug einer Wohnung, durch Mietzuschüsse und durch die Versorgung mit knappen Konsumgütern und Dienstleistungen sowie bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen wirksam werden konnte. Auch in der DDR gab es unter diesen Familien einen Teil, der sich zur Asozialität hin bewegte und diese „besonderen Unterstützungen“ schamlos ausnutzte und ausbeutete. Ähnliches spielte sich in der Tschechoslowakei ab, wo eine ähnliche Sozialpolitik vor allem kinderrreichen Zigeunerfamilien zugute kam. Also eine Politik mit Auswirkungen, wie sie auch aus den USA berichtet werden.

 

Waren 1974 bei Abschluß des Studiums 20% Mütter und 24% Väter, so betrug ihr Anteil 1986 33% bzw. 43% und weitere 14% der Absolventinnen waren zu diesem Zeitpunkt schwanger. Hinzuzufügen ist noch, daß das Durchschnittsalter dieser Absolventen in der DDR rund 2 Jahre niedriger lag als in der alten Bundesrepublik.

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