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Soziale Struktur und Teilhabe an der politischen Macht, höhere Bildungsmöglichkeiten und Desinteresse an der Messung von Unterschieden der Intelligenz - das hatte noch am Anfang des 19. Jhs. eine weitgehende Entsprechung, die aber im Verlaufe des Jahrhunderts Schritt für Schritt aufgebrochen wurde.  Aus der traditionellen alten ständischen Gesellschaft entstand - erst allmählich, dann immer stürmischer - die moderne Leistungsgesellschaft. Es war zugleich der Sieg der Stadt und der Sieg bürgerlicher Werte über das Land (Flora 1974) und dem auf ihm ursprünglich angesiedelten feudalen Hochmut. Im 19. Jahrhundert spricht man konsequenterweise noch nicht von einer sozialen Schicht der Intelligenz, sondern vom Besitz- und Bildungsbürgertum. (Dieses Bürgertum hatte zwar mit Sicherheit einen mittleren IQ von über 100, aber nicht den der Hochschulabsolventen des Jahres 1960). Um 1830 kam es in den meisten deutschen Teilstaaten zu Reformen, die eine demokratische Wahl und parlamentarische Vertretung der gesamten Einwohnerschaft zum Ziel hatten. Noch immer entsandten die Stände aber getrennte Vertretungen und nicht nach ihrem Proporz an der Einwohnerzahl. Auch die zahlenmäßig ständig wachsende Schicht der Ärmsten auf dem Lande, die z.B. im Königreich Sachsen als Häusler bezeichnet wurden, war nun bestrebt, ihre Interessen durch ihre fähigsten Personen vertreten zu lassen. So kamen auch hier wieder Intelligenzunterschiede zur Geltung, denn auch unter den Häuslern, wenn auch ihr IQ durchschnittlich einige Punkte niedriger gelegen haben dürfte, als der der Vollbauern, gab es intelligente Leute, die wußten, was sie wollten. Das preußische Dreiklassenwahlrecht wollte den Aufstieg der unteren Schichten dadurch bremsen, daß es zuließ, daß die Interessen der dritten Klasse von Vertretern der anderen Klassen wahrgenommen wurden, wenn sie von der dritten Klasse dafür gewählt worden waren. Dieses Wahlrecht stellt eine hochinteressante Übergangsform von eine ständischen zu einer demokratischen Gesellschaft dar. Wer zu denen gehörte, die zusammen allein ein Drittel aller Steuern zahlten, gehörte zur Ersten Klasse, und Adel oder Nicht-Adel spielte dabei schon keine Rolle mehr. Der bürgerliche Aufsteiger konnte in diese Klasse gelangen, der intelligente Besitzlose aber nicht.  Ein konsequentes Ziel auf dem Wege der Modernisierung war deshalb die Forderung nach dem allgemeinen, freien und gleichen Wahlrecht. Es ist die fundamentale politische Forderung, deren Erfüllung in den Massengesellschaften die traditionelle von der modernen Gesellschaft trennt.


Hohlfeld, J. und V. Weiss: Über Heiratskreis und Großstadtbindung des Besitz- und Bildungsbürgertums: Das Beispiel Frege in Leipzig 1744-1944. Genealogie 52. Jg. (2003) 513-530


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