Schriften der Deutschen Zentralstelle für Genealogie in Leipzig

 Herausgegeben von Volkmar Weiss

 Band 12

 

Volkmar Weiss

 

Ratgeber für den Familiengeschichtsforscher

 

Leipzig 1995, hier mit Aktualisierungen

(als Manuskript vervielfältigt und in Bibliotheken vorhanden, keine Verkaufsexemplare)

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Jeder künftige Familiengeschichtsforscher beginnt einmal ganz vorn, z. B. mit Fragen an die eigenen Verwandten, an Eltern und Großeltern, Onkel und Tanten. In den meisten Familien ist heute ein "Familienbuch" bzw. "Familienstammbuch" vorhanden. Die Großeltern, sofern sie noch leben, erinnern sich an ihre eigenen Eltern und Großeltern, wie sie hießen, wo sie wohnten, ihren Beruf und ihr Leben, sowohl an den Alltag als auch an die Feiern, an ihre Wohnungseinrichtung und vieles mehr (vgl. Tonaufzeichnung). Sind die eigenen Eltern und Großeltern schon gestorben, können wichtige Hinweise und Details oft unwiederbringlich verloren sein. Vielleicht erinnert sich noch eine ältere Verwandte. Sie ist auch oft die letzte, die noch weiß, wer auf den alten Familienfotos abgebildet ist. Solche Fotos und andere Belege bzw. Dokumente sowie die vom Familiengeschichtsforscher selbst verfaßten Biographien bzw. Lebensbilder der Großeltern, Urgroßeltern (evtl. auch von anderen Verwandten) sind der Grundstock für eine spätere Familienchronik.

 

Inzwischen ist längst das Interesse erwacht, auch etwas über weiter zurückliegende Generationen zu erfahren. Allerdings sind nur in den wenigsten Familien bereits umfangreichere Unterlagen, z.B. in Form eines Ahnenpasses, vorhanden, die hier weiterhelfen. Der Familiengeschichtsforscher sollte nicht erwarten, daß Verwandte, die ihn bei der Familienchronik gern unterstützt haben, weiterführenden Arbeiten allzuviel Interesse entgegenbringen. Von einem bestimmten Punkt an ist Familiengeschichtsforschung ein Hobby, das eine besondere Neigung und leidenschafliche Arbeit erfordert. Wird weiter geforscht, so benötigt der Familiengeschichtsforscher ein Spezialwissen, das er sich in Jahren und Jahrzehnten durch Erfahrung aneignet und somit zum eigentlichen Genealogen wird.

 

Mit den Unterlagen, die in der Familie zusammengetragen wurden, kann in den meisten Fällen der Zeitraum bis 1875 abgedeckt werden. Seit dieser Zeit existieren in Deutschland Standesämter, die Personenstandsregister führen.

Seit dem 1.1.1876, dem Stichtag für die Einführung des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung, werden in den Standesämtern Personen-standsunterlagen geführt. Für die Einsichtnahme gilt, daß alles, was mehr als 100 Jahre zurückliegt, in der Regel ohne Beschränkungen zugänglich ist. Bei Personenstandsunterlagen, die jüngeren Datums sind, muß der Familienforscher ein berechtigtes Interesse an der Einsicht nachweisen. Näheres dazu regelt das Personenstandsgesetz.

 

Für die Zeit zuvor ist jeder Weiterforschende auf Kirchenbücher als Quellengrundlage angewiesen. Sie können in den meisten Fällen, soweit sie nicht verloren gegangen sind, in den jeweiligen Pfarrämtern eingesehen werden. Schriftliche Anfragen sind jedoch kaum zu empfehlen; der Interessierte sollte sich selbst an Ort und Stelle begeben, um dort seine Forschungen vorzunehmen (vgl. Forschungsfahrt). Größere Orte besitzen Kanzleien, in denen während der Öffnungszeiten gearbeitet werden kann; in kleineren Gemeinden muß die Benutzung mit dem Pfarrer vereinbart werden.

 

Es gibt zwei Grundformen der genealogischen Forschung, die aszendente und die deszendente:

 Aszendenz:    Von einem Probanten ausgehend, werden in aufsteigender Linie dessen

                        Ahnen, die Aszendenten, erforscht.

Deszendenz:  Von einem Probanden ausgehend, werden in absteigender Linie dessen

                        Ahnen, die Deszendenten, erforscht.

Bei der Erforschung seiner Ahnen arbeitet der Familiengeschichtsforscher von Generation zu Genneration zeitlich rückwärtsschreitend:

 

Ist z. B. aus der Heiratsurkunde der Urgroßeltern von 1892 bekannt, daß die Eltern der Urgroßmutter Agnes Leichsenring, Karl Heinrich Leichsenring, Bauer in Reinsdorf / Krs. Zwickau (vgl. Ortsangabe) und Christine Wilhelmine geb. Heinze hießen, so findet sich der Geburtseintrag der Urgroßmutter unter den Taufen dieses Paares, z. B. im Taufbuch (vgl. Register) von Reinsdorf am 18.10.1864, dann die Heirat ihrer Eltern in Reinsdorf am 26.11.1857. Im Traubuch sind in den meisten Fällen die jeweiligen Väter von Braut und Bräutigam angegeben. Nun wird wieder zuerst nach der Taufe, dann nach der Heirat usw. gesucht.

 Dieses generationsweise Rückwärtsschreiten in der Zeit stößt jedoch bald auf Schwierigkeiten:

 Ein Bräutigam könnte z. B. aus einem anderen Ort stammen, seine Taufe also nicht in Reinsdorf zu finden sein. Es wird deshalb notwendig, im Totenbuch nach dem Sterbeeintrag zu suchen. Dort ist meist eine Altersangabe zu finden, aus der sich das Geburtsjahr errechnen läßt (vgl. Vermutung). Dieses wird v. a. benötigt, um aus der Vielzahl der Personen mit oft ähnlichem oder gleichem Namen den richtigen Vorfahren herauszufinden. War er mehrfach verheiratet, ist zusätzlich durch Vergleich mit den Sterbedaten der Stiefmutter die Mutter zu ermitteln.

 

Spätestens, wenn der Anfänger auf Quellen aus der Zeit um 1750 stößt, kann er in den zumeist vergilbten Kirchenbüchern die allgemein oft schwer zu entschlüsselnden Handschriften nicht mehr lesen. Er muß sich Lehrmaterial besorgen, um das Lesen der alten deutschen Schrift zu üben. Zu empfehlen ist folgende Literatur:

             - Santifaller, L.: Bozener Schreibschriften der Neuzeit, Jena 1930;

            - Sturm, O.: Einführung in die Schriftkunde, München-Pasing 1955;

            - Lehrbrief Paläographie, Fachschule für Archivwesen, Potsdam o. J.;

            - Kobuch, M. / E. Müller: Der deutsche Bauernkrieg in Dokumenten, Weimar 1977.

Diese Bücher  enthalten auf einer Seite die Fotokopie eines Originals, auf der gegenübe-liegenden Seite eine buchstabengetreue Abschrift. Nun hilft nur geduldiges Vergleichen und Üben.

 

Weitere Probleme beim Studium der alten Quellen ergeben sich häufig durch veraltete Abkürzungen und Bezeichnungen.

 

Eine Schwierigkeit, vor der jeder Anfänger steht, ist die zweckmäßige Anordnung seines (vgl.) Arbeitsmaterials:

Es empfiehlt sich entweder die Verwendung eines Schoßrechners mit einer geeigneten Eingabemaske oder die Verwendung von DIN-A3-Blättern (kariertes Papier), auf die in den Pfarrämtern Notizen gemacht werden, wobei von links nach rechts eine Ahnentafel skizziert wird mit Namen, Daten und Kekule´-Zahlen (Numerierung in einer Ahnenliste nach dem System von S. Kekule´ von Stradonitz, bei der der Proband die Ahnenzahl n zugeordnet erhält, sein Vater 2 mal n und seine Mutter 2 mal n+1. Alle männlichen Vorfahren erhalten gerade Zahlen, alle weiblichen ungerade.).

 

Beispiel:                                               Proband                                                                                              1

 

 

                                               Eltern                                                    2                                                            3

 

 

                                               Großeltern                           4                             5                             6                             7

 

 

Zu Hause kann dann alles in Reinschrift bzw. auf Karteikarten (vgl. Verkartung) übertragen oder in den Personalcomputer eingegeben werden. Jeder Forscher wird seine ihm eigene Arbeitsweise finden, die auch davon abhängt, ob er auf seinen (vgl.) Forschungsfahrten mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Rucksack unterwegs ist.

 

Dringt der Familiengeschichtsforscher mit seinen Nachforschungen bis in die Zeit des 16. und 17. Jahrhunderts vor, dann treten immer neue und schwierigere Probleme auf (vgl. Toter Punkt). Mit der Verdoppelung der Zahl der Vorfahren in jeder Generation weitet sich das Bild von einer persönlichen Ahnenliste zur Heimat-, Sozial- und Bevölkerungsgeschichte ganzer Dörfer, in denen sich besonders viele Vorfahren konzentrierten.

 

Nicht jede Kirchenbucheintragung braucht wörtlich abgeschrieben oder fotografiert zu werden (vgl. Beglaubigung). Jeder Familiengeschichtsforscher muß aber lernen, sich alle wesentlichen Angaben zu notieren, z. B. bei Soldaten auch die Regimentsbezeichnung, bei Bauern den Namen des Grundherrn. In den Gerichtshandelsbüchern der jeweiligen Dörfer sind dann evtl. weitere Hinweise zu finden. So schreitet der Forschende zu immer neuen und arbeitsaufwendigeren Quellen, die (vgl.) Kosten einer Forschung steigen.

 

Es empfiehlt sich nicht, einen Ahnenschlauch zu legen. Das ist eine einseitig (zumeist nur  in männlicher Folge) geführte, sehr weit zurückreichende Linie in Ahnenlisten oder -tafeln. Der wissenschaftliche Wert eines solchen Ahnenschlauchs ist meist sehr gering. Jeder Familiengeschichtsforscher sollte eher bestrebt sein, in allen Linien gleichmäßig voranzukommen und sich allmählich Quellen- und Schriftkenntnis zu erarbeiten, als versuchen, die der Gegenwart zeitlich nächste Lücke aufzufüllen und in dem betreffenden Ort so weit zu kommen, wie an dem Tag Zeit zur Verfügung steht und Quellen vorhanden sind. Im Laufe der Jahre müssen (vgl.) Forschungsfahrten in die meisten Orte sowieso noch drei- bis viermal wiederholt werden, wenn sich in später ermittelten Generationen neue Querbezüge ergeben.

Inzwischen wird der fortgeschrittene Familiengeschichtsforscher gelernt haben, Ortslexika und Kirchenbuchverzeichnisse (vgl. Arbeitsmaterial) zu verwenden und sich aus Büchern und Zeitschriften über Genealogie Anregungen und Hilfen zu holen. Kontakte zu anderen Forschern (vgl. Vereine, vgl. Forschungsaustausch) und ein geschärfter Blick für die Heimatgeschichte helfen ihm, (vgl.) Qualität und (vgl.) Wissenschaftlichkeit seiner Arbeit zu erhöhen.

 

Nun wird es Zeit, eine Ahnenliste zu schreiben und bei der Deutschen Zentralstelle für Genealogie, Schongauer Straße 1, 04329 Leipzig einzureichen (vgl. Sicherstellung) und am Ahnenlistenumlauf teilzunehmen.

 

Legitime Zweige der Genealogie sind auch die Stammtafelforschung und die wissenschaftlich besonders wertvolle Erforschung der Nachfahren von historischen Persönlichkeiten oder eigener Vorfahren, d. h. der heute lebenden Seitenverwandten (Personen, die zwar von einem gemeinsamen Ahnen abstammen, aber dennoch keine Verwandte in gerader Linie sind, z. B. Geschwister und deren Nachkommen). Dabei treten gegenüber der Ahnenforschung bei Nachfahrenlisten spezielle methodische Probleme auf.

Anstatt der eigenen können auch die Vorfahren von historischen Persönlichkeiten, von bestimmten Berufsgruppen usw. erforscht werden. Das Interesse an der Familiengeschichtsforschung beginnt jedoch meist in der eigenen Familie. Die folgenden Begriffserläuterungen sollen helfen, Kenntnisse über genealogische Grundbegriffe zu vermitteln bzw. zu erweitern.

  

Ahnenliste

Darstellung der Ahnen eines Probanden in Listenform. Sie ist der Ahnentafel vorzuziehen, da in ihr wesentlich mehr Daten erfaßt und auch über viele Generationen hinweg übersichtlich dargestellt werden können. Es ist zu unterscheiden zwischen Ahnenreihe und Ahnenstamm.

Die Ahnenreihe ist eine Spezialform der Ahnenliste. Sie ist nach Generationen und nicht alphabetisch nach Ahnenstämmen geordnet. In Aufbau und Numerierung folgt die Ahnenreihe den Kekule´-Zahlen, d. h. nach dem Probanden kommen in der Liste die beiden Eltern, dann die vier Großeltern usw. Eine solche Form der Darstellung gibt einen guten Überblick über alle gleichzeitig lebenden Ahnen und über die verwandtschaftlichen Zusammenhänge der verschiedenen Ahnenstämme.

Der Ahnenstamm (Stammreihe) ist eine Abstammungslinie, die nur über Männer (Väter) führt und in der Regel der Familienname vererbt wird. Ein Ahnenstamm beginnt (mit Ausnahme des A. eines männlichen Probanden) immer mit einer Ahnfrau, der der Vater, der Großvater usw. folgen. Der Ahnenstamm wird in Form einer Liste alphabetisch oder in der Reihenfolge der Generation, mit der jeweils der Ahnenstamm beginnt (1, 2, 4, 8 der Kekule´-Zahlen), geordnet. Die Angaben zur Person werden in folgender Reihenfolge geschrieben: Familienname, Vorname(n) (Rufname unterstreichen), Beruf oder Stand, Dienststellung, Titel u. ä., Erwerb und Verkauf von Haus und Grundbesitz (möglichst mit genauem Preis und Datum, aus dem Gerichtshandelsbuch ersichtlich), Steuerleistungen. Dann folgen Geburtsort und -datum sowie Vor- und Zunamen des Partners. Verschiedene Varianten der Vor- und Familiennamen sind zu belegen, möglichst mit dem Jahr des Auftretens und der Quelle. Zu unterscheiden ist, ob es  sich um Geburts- oder Tauf-, Sterbe- oder Begräbnistage, Aufgebot oder Trauung handelt. Auch Stiefahnen sind in der alphabetischen Ordnung der Familiennamen mit allen wichtigen Daten aufzuführen, möglichst auch mit Angabe der Eltern, jedoch ohne Bezifferung. Bei keiner Person sollen Orts- und Zeitangaben fehlen; notfalls müssen sie errechnet oder geschätzt werden. Bei errechneten Daten (z. B. das Geburtsjahr aus dem Sterbealter sollte "(err.)" hinzugefügt werden. Unentbehrlich ist die Angabe des Glaubensbekenntnisses. Meist genügt es, das in der Ahnenliste überwiegende Bekenntnis an den Anfang zu setzen und Abweichungen bei einzelnen Personen oder Stämmen zu vermerken. Für Frauen, deren Geburtsname unbekannt ist, werden die bekannten Daten im Zusammenhang mit den Daten des Mannes  aufgeführt, keinesfalls aber in einer besonderen Gruppe von Personen unbekannten Namens. Uneheliche Verbindungen werden mit "o-o bzw. "nm" gekennzeichnet, ansonsten wie eheliche behandelt, einschließlich der Bezifferung.

Ahnenlisten sind ohne Register (Ortsregister und Register der Sonderberufe) unvollständig. Jeder Ort ist durch Angabe des Kreises oder der entsprechenden Verwaltungseinheit eindeutig zu bestimmen, bei Dörfern reicht auch die Lagebeziehung zur nächsten Stadt. Anzugeben ist, auf welchen Zeitpunkt sich die vorgenannte Gliederung bezieht, da die territoriale Zugehörigkeit eines Ortes oder eines ganzen Gebietes vielfach gewechselt hat. Das ist besonders wichtig für alle Orte, die außerhalb Deutschland liegen.

Ferner gehören an den Schluß Angaben über die benutzten Quellen, sofern diese nicht bereits an den entsprechenden Textstellen genannt sind. Am Schluß können die Angaben z. B. lauten:

Die Angaben beruhen auf eigenen Forschungen in den betreffenden Pfarrämtern; in Lößnitz auf schriftlichen Auskünften durch das Pfarramt; die Stämme 7 Meier und 63 Schinck auf Forschungen des Herrn ...; die Stämme 7 Alt und ... sind  aus der Ahnenstammkartei ergänzt; die Angaben zu 18/19 Müller/Schulze aus der Ortschronik ... usw."

Besonders wichtig ist es, bei strittigen Fällen und versteckten Quellen, z.B. (vgl. Zufallsfunden, die Fundstellen so zu bezeichnen, daß Nachprüfungen möglich sind. Auftretende Ahnengemeinschaften mit anderen Listen und Forschern sollten in einer Übersicht ausgewiesen werden.

Begriffe wie Berufe, Flurnamen usw. sind in der originalen Form wiederzugeben. Alle Personen sind knapp, aber so gut wie möglich hinsichtlich ihres Berufes, Standes und Besitzes zu charakterisieren, auch mit den im Laufe des Lebens eingetretenen wichtigsten Veränderungen. Weitergehende Anforderungen an Ahnenlisten (z. B. Angaben zu den Geschwistern der Ahnen) wären zwar erstrebenswert, sind aber wegen des großen Forschungsaufwandes kaum durchsetzbar. Überhaupt sollten Ahnenlisten nicht mit zu vielen Daten und Fakten belastet werden, um die Übersichtlichkeit zu wahren. Sind nähere Angaben und Charakterisierungen über die Lebensumstände erwünscht, empfiehlt sich die Anfertigung von (vgl.) Lebensbildern bzw. Familienchroniken.

Es folgt als Beispiel die Ahnenliste einer Durchschnittsfamilie, der Frau eines Bergarbeiters um 1800. Diese Teilahnenliste besitzt durchschnittlichen Erfassungs-, Schwierigkeits- und Genauigkeitsgrad. Es wurde auf die Weiterführung einiger Stämme aus Platzgründen verzichtet. Sind diese bekannt, so steht hinter der Ehefrau oder dem Geburtsort ein (x).

Es werden folgende Abkürzungen verwendet:

 

b                                 geboren

p                                 getauft

m                                Trauung (m I  erste Ehe, m II  ...)

nm                              uneheliche Verbindung

J, M, W, T                  Jahre, Monate, Wochen, Tage (bei Altersangaben von

                                   Verstorbenen)

T.                                Tochter

J.                                Junggeselle, Jungfrau

d                                 gestorben

t                                  begraben

n                                  Aufgebot

S.                                  Sohn

AL                                 Ahnenliste

GB                                Gerichtshandelsbuch

KB                                Kirchenbuch

fl.                                  Florentiner Gulden

StA                                Staatsarchiv

 

Muster einer Ahnenliste

 

Glaubensbekenntnis: ev.-luth. (Landeskirche Sachsen)

 

17. Eckhart, Anna Dorothea; p Augustusburg östl. Chemnitz 19.5.1626 (Nottaufe!), bis 1700 keine

                Sterbeeintragung in Glösa; m Lichtenwalde (Schloßkirche) 22.4.1647 Theophilus Glaser

34. -        Johann Georg, Herr, Kurfürstlich Sächsischer Wild- und Jägermeister 1623-33 zu Augustusburg auf

                dem Jägerhofe (so 1627; b (1588), d Augustusburg 12.2.1633; m ... Anna N.N. (so 1623)

 

9. Engelmann, Eva Dorothea; p Oberlungwitz südl. Hohenstein 17.12.1658, t Hundshübel nördl. Eibenstock

                30.9.1738; m Rabenstein westl. Chemnitz 18.9.1682 Johann Ernst Glaser

18. -        (Angellander), Caspar, immatrikuliert Universität Leipzig 1626, Magister, 1646 Diakon in Lichtenstein,

                1648 Substitut in Oberlungwitz, 1658 erblindet; b Lichtenstein (1606), d vor 1683; m Rabenstein 24.10.1648

                Anna Susanna Löscher (x)

36. -        (Angellander), Thomas, Gymnasium Altenburg ab 1599, 1607-09 Pfarrer in Gersdorf östlich Lichtenstein, ab

                1622 Pfarrer in Oberlungwitz; b Waldenburg (Altstadt) 1580 (x); d Oberlungwitz 10.5.1658;

                m II (?) ... Anna N.N. m I Waldenburg 24.10.1609 Maria Laffert

 

5. Viehweg, Anna Dorothea; b Hundshübel nördl. Eibenstock 19.6.1689; m Hundshübel 28.5.1711 Gotthelf Glaser

10. -        Christoph, 1672 als der Jüngere bezeichnet, Steiger und Gerichtsbeisitzer in Hundshübel;

                Maria Viehweg verkauft am 11.3.1693 an ihren Stiefsohn Christoff Viehweg jun. ihres Mannes

                verlassenes Viertelgütlein für 91 fl.; m Hundshübel 13.10.1672 (Anna) Maria Brettschneider (x)

 

1. Glaser (Gleser), Christiana Sophia; b Hundshübel nördl. Eibenstock 20.7.1754; m Hundshübel 23.10.1775 Johann Gottlieb Brettschneider,                                                                                         Einwohner und Bergarbeiter in    Hundshübel (dieser b Hundshübel 30.8.1759,

                d vor 1816), S. des Bergarbeiters Johann Gottlieb Brettschneider in Hundshübel

2. -          Johann Ernst, begüterter Einwohner, Berghäuer und Gerichtsbeisitzer in Hundshübel; b Hundshübel

                9.7.1716; m Hundshübel 28.10.1745 Anna Maria Schinck

4. -          Gotthelf, Inwohner, Berghäuer und Gemeindevorsteher in Hundshübel; b (nicht KB) Rabenstein,

                d vor 1746; m Hundshübel 28.5.1711 Anna Dorothea Viehweg

8. -          Johann Ernst, 1682 Carlowitz`scher Kornschreiber in Rabenstein westl. Chemnitz, später

                Akziseeinnehmer (Geleits- und Akzisepächter) in Hundshübel, kauft am 15.1.1694 ein

                Viertelgütlein in Hundshübel für 163 fl.; p Glösa nördl. Chemnitz 4.6.1654,

                t Hundshübel 22.3.1694; m Rabenstein 18.9.1682 Eva Dorothea Engelmann

16. -        Theophilus, Gymnasium Meißen ab 1636, immatrikuliert Universität Leipzig 1641, ab 1647 Pfarrer in Glösa;

                b Niederwiesa südl. Frankenberg (1622) (x), d Glösa 22.4.1673 (50J.); m Lichtenwalde

                (Schloßkirche 22.4.1647 Anna Dorothea Eckhart

 

15. Glöckner, Maria als J. und jüngste Tochter m Rothenkirchen nordöstl. Auerbach 17.10.1681 Christoph Mäusel

30. -        Martin, Hochofenmeister zu Stützengrün nordwestl. Eibenstock; d Rothenkirchen 20.12.1695

                (75J., 8W.); m ... (II oder Frau des Sohnes ?, Christina, T. des Hanß Flemming, Pachtmüller zu Rothenkirchen; diese Ehefrau d 1694 bei Geburt eines Kindes)

 

37. Laffert, Maria b (1586), d Oberlungwitz südl. Hohenstein 27.12.1648 (62J.); m Waldenburg 24.10.1609

                Thomas Engelmann

74. -        Caspar; Bürger in Waldenburg, "von Weimar", besitzt Brauhaus, Stall, Wiesen und Gärtlein in

                Waldenburg (Erbteilung 21.5.1635 lt. GB Waldenburg 3 fol. 277); b um 1555, d vor 1636;

                m Waldenburg 5.1.1584 Maria Fröhe

 

7. Mäusel, Margaretha, b (1692) (nicht Neustädtel, nicht Hundshübel, nicht Rothenkirchen),

                d Hundshübel nördl. Eibenstock 26.9.1752 (60J.); m Zschorlau südwestl. Aue 15.11.1716 Johann

                Schinck (m II Hundshübel 18.1.1734 Christoph Möckel)

14. -        (Meißel, Meusel), Christoph, 1681 Schmied, läßt als Hammerschmied in Stützengrün 1685-87 in

                Rothenkirchen taufen, lt. KB Zschorlau 1716 Fleischer und Einwohner in Stützengrün,

                lt. KB Treuen 1716 Hammerschmidt; als J. m Rothenkirchen nordöstl. Auerbach 17.211.1681 Maria Glöckner

28. -        Christian, Richter zum Hundshübel; b um 1625, d vor 1693; m Hundshübel 27.9.1657 Rosina Schott

                Möckel, Christoph, Meister, Inwohner und Fleischhauer in Hundshübel nördl. Eibenstock

                (S. David Möckels, begüterter Inwohner in Lichtenau südl. Kirchberg); als J. m Hundshübel

                18.1.1734 die Witwe Sophia Margaretha geb. Mäusel

 

3. Schinck, Anna Maria; b Zschorlau (bzw. Neidhardtsthal) 20.9.1719, d Hundshübel nördl. Eibenstock 24.2.1782;

                m Hundshübel 28.10.1745 Johann Ernst Glaser

6. -          Johann, 1716 Fleischhauer und Gastwirt in Neidhardtsthal nördl. Eibenstock, später Meister, Fleischhauer

                und begüterter Einwohner in Hundshübel; p Treuen 1.5.1680, d Neidhardtsthal 20.5.1732;

                m Zschorlau 15.11.1716 Sophia Margaretha Mäusel

12. -        Hans, Bürger und Fleischer in Treuen; Meister; b Lengefeld/V. 17.7.1654 (x), t Treuen 24.9.1733

                (80J.); (m II ...) m I Treuen 21.9.1679 Sabina Schultes

 

13. Schultes, Sabina; p Treuen 7.9.1660, d Treuen 2.5.1680 ("Bei meinem Gedächtnis ist nicht mehr Volck zu Grabe gegangen bei einer Privatperson und mehr Tränen vergossen als über diese Sechswöchnerin"); m Treuen   21.9.1679 Hans Schinck

26. -        Georg, Bürger, Ratsverwandter und Gottesvater in Treuen; b Treuen 7.7.1614 (x),

                t Treuen 14.11.1686; (m I ..., m II, ... m III Treuen 17.7.1656 Eva Jacob (x)

 

Münchow, K.; Radtke, K.-G. und V. Weiss: Klassifizierung der Ahnenlisten in der Deutschen Zentralstelle für Genealogie zu Leipzig. Genealogisches Jahrbuch 32 (1993) 221-241.

 

Anfragebrief

Es empfiehlt sich kaum, an Archive und Pfarrämter mit der Bitte heranzutreten, genealogische Auskünfte zu erteilen. Diese Art genealogischer Forschung sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn vorher bekannt ist, daß in dem jeweiligen Pfarramt oder Archiv ein Pfarrer oder Angestellter tätig ist, der derartige Anfragen gern und sachkundig bearbeitet. Ein A. ist aber z. B. sinnvoll, wenn ganz gezielt nur eine einzige Eintragung an einer eng begrenzten Stelle gesucht oder bestätigt werden soll. Solche Auskünfte sind in der Regel gebührenpflichtig. Darüber hinaus sind aber genealogische A., für deren Bearbeitung oftmals weder kirchliche noch staatliche Archive genügend Zeit haben, eine Zumutung, durch die das Ansehen der Genealogen geschädigt wird, vor allem aber durch Mahnungen bei Nichtbeantwortung. Die Hoffnung, seine Forschungen mittels A. betreiben zu können, sollte der Anfänger rasch aufgeben. Es empfiehlt sich statt dessen, das Archiv selbst aufzusuchen oder zu versuchen, über (vgl.) Forschungsaustausch, notfalls über (vgl.) Auftragsforschung, zum gesuchten Ergebnis zu gelangen.

  

Anschluß

Feststellung der Identität zweier Ahnen in zwei verschiedenen Ahnenlisten bzw. mit der Ahnenstammkartei (bei der Deutschen Zentralstelle für Genealogie vorliegende Sammlung deutscher Ahnen, entstanden aus der Verkartung eingereichter Ahnenlisten) und damit Herstellung von Ahnengemeinschaft.

 

Arbeitsmaterial

Zur Grundausstattung des Familienforschers, die er sich möglichst bald zulegen sollte, gehören heute  einSchoßrechner mit einem geeigneten Programm. Man kann aber auch noch mit karierten Heften (DIN A4) oder Lagen (DIN A3) arbeiten sowie Ordnern, Karteikarten und Karteikästen (vgl. Verkartung). Ferner sind notwendig: ein Ortslexikon, möglichst ein historisches Ortslexikon, Landkarten des Untersuchungsgebietes (vgl. Forschungsfahrt) sowie ein Taschenbuch der Zeitrechnung (z.B. H. Grotefend). Es sollte versucht werden, ältere Literatur antiquarisch (www.zvab.de ) oder durch Annoncen in Fachzeitschriften bzw. aus Nachlässen zu erwerben.

Der fortgeschrittene Familiengeschichtsforscher wird heute mit einer Digitalkamera arbeiten. Der Personalcomputer gehörte heute ebenso zur Grundausstattung gehören, wie früher die Schreibmaschine und der Karteikasten.

In wissenschaftlichen Bibliotheken und Archiven sind alte Lexika aus dem 18. und 19. Jh. (z.B. von J. H. Zedler), ein Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, die Ortschroniken u. a. die wichtigste Literatur für den Familiengeschichtsforscher.

 

 Auftragsforschung

Die Erteilung von Aufträgen an Dritte zur Erforschung gegen Entgeld kann gelegentlich ein Mittel sein, in sehr entlegenen Orten oder bei Spezialfragen die Kosten der Forschung zu verringern, wenn über deren Begrenzung rechtzeitig Vereinbarungen getroffen werden. Berufsgenealogen inserieren regelmäßig in den "Familienkundlichen Nachrichten", Verlag Degener & Co., Neustadt/Aisch.

  

Beglaubigung

Gebührenpflichtige Bestätigung der wörtlichen oder sinngemäßen Richtigkeit von Auszügen aus Kirchenbüchern durch den zuständigen Pfarrer oder Angestellten der Kirche durch Unterschrift und Stempel. Der Meinung, daß sich Familiengeschichtsforschung auf beglaubigte Auszüge stützen müsse (vielleicht ein unbewußtes Rudiment aus der Zeit, da B. von staatlichen Stellen im Ariernachweis verlangt wurden), steht gegenüber, daß die Pfarrer nicht selten die alte Schrift selbst nicht ausreichend lesen können und dennoch die Richtigkeit von etwas bestätigen sollen, was sie selbst nicht beurteilen können. Für die Pfarrämter bringt die Ausfertigung derartiger Schriftstücke zusätzliche Belastung, für den Familiengeschichtsforscher Gebühren und Aufbewahrungsprobleme, so daß eine wissenschaftlich orientierte Familiengeschichtsforschung in der Regel auf B. verzichtet.

 

Benutzerbuch

In vielen Pfarrämtern wird ein Kontrollbuch geführt, in das sich der Benutzer des Pfarrarchivs mit Datum, Name, Adresse, Personalausweisnummer und Zweck der Benutzung einzutragen hat. Für den Familiengeschichtsforscher bringt das B. den Nebeneffekt, daß er auf diese Weise erfahren kann, wer im selben Gebiet arbeitet, so daß sich ein (vgl.) Forschungsaustausch anbahnen läßt. Es empfiehlt sich, bereits vorhandene Ahnenlisten früherer Benutzer einzusehen, z.B. in der Deutschen Zentralstelle für Genealogie in Leipzig.

  

Bildnisahnentafel

Es empfiehlt sich, Fotos aus vergleichbarem Lebensalter und ähnlicher Qualität nebeneinander zu stellen. Das Bild der Ahnen würde eher entstellt, wenn z.B. Fotos von zwei Männern verwendet werden, die beide derselben Generation angehörten und beide sehr alt wurden sowie einen ähnlichen Beruf hatten, wobei der eine aber zu seiner Hochzeit, der andere als alter Mann bei der Gartenarbeit fotografiert ist. In solchen Fällen sollte in der Familienchronik auf die B. verzichtet und die Fotos im Text kommentiert werden.

 

Briefwechsel

Beim B. sollte beachtet werden: Zur rascheren Erfassung des genealogischen Inhalts die Familiennamen im laufenden Text durch Unterstreichen klar herausheben; bei erstmaligem Kontakt bzw. wenn kein (vgl.) Forschungsaustausch besteht, doppeltes Rückporto beilegen; bei grenzüberschreitendem B. sind die Archivbenutzungsordnung und die gültigen Gesetze und Bestimmungen der jeweiligen Staaten zu beachten. Der Austausch findet heute zumeist über elektronische Post statt.

 

Computergenealogie

Eine sehr große Anzahl von Genealogen arbeitet mit immer leistungsfähigeren Computern und druckt seine Daten computergestützt aus. Allen Interessenten sei die Lektüre der Zeitschrift "Computergenealogie" empfohlen, die über die neuesten Entwicklungen auf diesem Gebiet sachkundig, aber auch kritisch informiert, vielleicht auch die Mitgliedschaft in dem rührigen Verein, der die Zeitschrift herausgibt.

Nach unseren Erfahrungen werden die Probleme der computergestützten Arbeit oft unterschätzt, von den Genealogen selbst und auch von Historikern und Archivaren, die vom einem Teil der Computerfachleute falsch beraten werden. Es ist ein Optimismus weitverbreitet, daß ein mit einer bestimmten Technik und Software geschriebener Text, später immer wieder auf neue Technik und bessere Software übertragen werden kann, noch dazu mit größerer Speicherungsdichte und geringeren Kosten. Im Idealfalle ist das tatsächlich richtig und dürfte für die bei der Genealogischen Gesellschaft in Salt Lake City gespeicherten Daten auch gelten. (Aber selbst dort sind noch einmal Sicherheitsfilme vorhanden.) Alle anderen realen Fälle weichen aber mehr oder weniger weit von diesem Idealfall ab: Der technische Wandel hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten bei der Informationstechnik in einem solchen Tempo vollzogen und wird sich auf absehbare Zeit eher in noch höherem Tempo vollziehen, mit der Folge, daß ein mehrfacher Systemwechsel bei Hard- und Software stattgefunden hat und stattfinden wird. Um Daten von einem System auf das andere wirklich umlesen zu können, dafür steht oft nur ein kurzer effektiver Zeitraum zur Verfügung, an dem Geld und Einsicht im richtigen Moment eingesetzt werden müssen. Dafür gibt es weder in Bürokratien die notwendige Garantie, noch sollte es der Genealoge bei sich selbst für immer voraussetzen, denn jeder wird einmal alt, und was machen die Verwandten, die einen ausgedienten Computer und einen Stapel Disketten, CD-ROM, DVD oder sonstwas mit geheimnisvollen Dateikürzeln erben ?

Wenn Wenke, der selbst jahrzehntelange Computererfahrung hat, warnend feststellt  (1): "Ein unsachgemäßer Einsatz von Computern könnte sich für die Genealogie bald als ein arger Rückschlag erweisen, weil immer weniger Veröffentlichungen in einer qualitativ gesicherten, dauerhaften Form, erfolgen werden", dann müssen wir leider bestätigen, daß dieser, hoffentlich vorübergehende, Rückschlag bereits in vollem Gange ist. Wir können in der Zentralstelle z.B. feststellen, wie parallel zum steigenden Computereinsatz die Anzahl der eingesandten Ahnenlisten eher zurückgeht. Die Daten sind jetzt im Computer und werden - bruchstückhaft - über Forscherkontakte und Mailboxen munter hin und hergetauscht. Und eines Tages sind sie wieder verschwunden, wenn die Adresse schweigt und es den Genealogen, seinen Computer oder beide nicht mehr gibt.  Ist das schon bei Ahnen-, Stamm- und Nachfahrenlisten bedauerlich genug, so ist es bei dem Arbeitsumfang, der in familienweise Kirchenbuchverkartungen gesteckt werden muß, schon eine kleine Katastrophe, wenn ein ganzer Ort oder eine ganze Stadt wieder verlorengehen. In der letzten Zeit sind wir tatsächlich bereits mehrfach über familienweise Kirchenbuchverkartungen informiert worden mit der Bemerkung, "die Daten seien nur auf Computer".  Jeder, der die Probleme von Abstimmung zwischen Computer und Drucker kennt, weiß, daß das gar nicht immer so einfach ist, wenn nicht gar für Dritte unmöglich,  mit vertretbarem Aufwand einen Papierausdruck herzustellen.

Wir möchten nicht falsch verstanden werden: Wir sind für die Arbeit mit dem Computer, und dieser Arbeitsweise gehört zweifellos die Zukunft. Wer zuerst die Familienverkartung auf Karteikarten vorbereitet und dann den Computer nur als intelligente Schreibmaschine benutzt, kann nicht viel falsch machen und ist mit einem Textverarbeitungsprogramm gut beraten. Wer glaubt, daß bereits die Personenverknüpfung in Ahnenlisten etwa oder die Familienzusammenstellung für ein Ortsfamilienbuch vom Computer geleistet werden kann, wer also nur noch Tauf-, Trau- und Sterbedaten eingeben will, der sei vor einer Fülle von auftretenden Schwierigkeiten gewarnt (näher erläutert in einem speziellen Artikel (2)) und er sollte sich vor allem angesichts der Veränderlichkeit von historischen Familiennamen und Mehrfachehen vergewissern, ob tatsächlich vom Computer reale Familien zusammengeführt werden. Sind die Daten im Computer, dann muß das fertige Manuskript ob nun Ahnenliste, Stammliste oder Ortsfamilienbuch, aber unter allen Umständen wenigstens einmal vollständig ausgedruckt werden und durch wenige Kopien, verteilt auf zuständige Bibliotheken und Archive, gesichert werden. Wir hätten davon in Leipzig stets gern ein Belegexemplar in der Zentralstelle. Da auch Papier vergänglich ist, ist bei uns in Abständen die Sicherheitsverfilmung aller dieser Arbeiten vorgesehen. Nur so, mit Papierausdruck und Verfilmung des Ausdrucks, lassen aus heutiger Sicht Daten sehr lange sichern (3).

 

(1) Wenke, Klaus: Wege und Gefahren für die Computergenealogie 32 (1995) 16-18.

(2) Weiss, Volkmar: Warum die Computergenealogie Ahnen als unscharfe Mengen behandeln sollte. Computergenealogie, Sonderheft 2 (1994) 4-6.

(3) Rödenbeck, Martin: Perspektiven des EDV-Einsatzes in der Genealogie. Familienforschung in Mitteldeutschland 36. Jg. (1995) 52-56.

 

Exkursion

vgl. Forschungsfahrt

 

Fehler in der Forschung

vgl. Irrtum

 

Filmaufzeichnungen

bzw. Fotos können wesentliche Bestandteile der Familienchronik bilden. Die Reproduktion von Kirchenbüchern durch Fotografieren bzw. ihre Verfilmung (z.B. mit Schmalfilmkamera oder Videorekorder) ist zu empfehlen, wenn in einem Ort eine hohe Anzahl Ahnen ermittelt und eine Verkartung zweckmäßig wird. Die Kosten der Verfilmung sind dabei niedriger als sich wiederholende Fahrtkosten. Der Rollfilm kann zuhause als Negativ durch das Projektionsgerät gezogen und so ausgewertet bzw. verkartet werden. Für Gerichtshandelsbücher fertigen die Staatsarchive ebenfalls auf Bestellung Rollfilme  (Kleinbildnegative oder Mikrofilme) an. Dies lohnt sich besonders dann, wenn ein ganzes Buch verkartet werden soll. F. können auch zur Erschließung der Alltagsgeschichte beitragen und so als soziologische Dokumente dienen. – Die Verbesserung der Digitalkameras wird zu neuen Arbeitsweisen führen.

 

Forschungsaustausch

In der Regel sind die größten Kosten in der Familiengeschichtsforschung die Fahrtkosten zu entlegenen Pfarrämtern. Es ist deshalb ein alter Brauch unter Hobby-Genealogen, sich gegenseitig zu helfen, um diese Kosten zu verringern. So forscht jeder der Partner in der Nähe seines Wohnortes für den anderen. F. sollte sich auf gegenseitiges Vertrauen gründen. Es ist nicht angebracht, Heller und Pfennig bzw. Minuten gegeneinander aufzurechnen.

 

Forschungsfahrt

Soll eine Reise mit dem Ziel, in Archiven, insbesondere in Pfarrarchiven, genealogisch zu arbeiten, Erfolg haben, bedarf sie der gründlichen Vorbereitung zuhause. Zuerst muß das eigene (vgl.) Arbeitsmaterial so geordnet werden, daß am Zielort nicht Zeit dadurch verloren geht, weil man sich in seinen eigenen Notizen nicht zurecht findet. Mit Hilfe von Landkarten (gleich für Notizen z.B. über Archive, Öffnungszeiten usw. benutzen!) und dem Kirchenbuchverzeichnis wird das Ziel der Fahrt bestimmt bzw. das zuständige Archiv ermittelt. Empfehlenswert ist es, sich vorher telefonisch nach den Öffnungszeiten der Archive zu erkundigen. Ist ein Besuch in einem einzelnen Pfarramt geplant, sollte vorher eine Anmeldung erfolgen, damit die Reise nicht umsonst unternommen wird, z.B. wegen Urlaub des Pfarrers. Sollen mehrer benachbarte Archive besucht werden, was sich immer empfiehlt, und wird die Fahrt mit dem Auto unternommen, dann sollte man sein Glück auch ohne Anmeldung versuchen. Da sich die notwendige Arbeitszeit in den einzelnen Archiven schwer vorhersagen läßt, kann ein unangemeldeter Besuch mit gutem Grund entschuldigt werden. Die Pfarrer haben jedoch in erster Linie ganz andere Aufgaben als die Betreuung ihres Pfarrarchivs. Ein angemessenes und bescheidenes Auftreten ist deshalb für den Familiengeschichtsforscher wichtiger als der Hinweis auf die gedruckte Benutzungs-anordnung.

Landkarten, Bus- und Zugfahrpläne gehören zur Grundausstattung bei einer F., mit dem Auto auch Autoatlas usw..

Der Familiengeschichtsforscher kann in einem Dorf keinen für ihn geheizten Raum erwarten. Auch an heißesten Sommertagen ist es hinter den dicken Mauern eines alten Pfarrhauses mitunter empfindlich kühl. Es sollte deshalb stets zusätzliche Kleidung mitgeführt werden.

In der Regel ist jede Archivbenutzung gebührenpflichtig.

 

Fotos

vgl. Filmaufzeichnungen, Bildnisahnentafel

 

Fragebogen

Arbeitsmethode der genealogischen Forschung, die u.a. für die Erfassung von Daten von Nachkommen einer Person oder für die Aufstellung einer Namensträgerkartei angewendet werden kann. Dabei sind die für Befragungen geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Die Fragen selbst sollten unmißverständlich formuliert sein. Ein frankierter und adressierter Rückumschlag ist beizulegen.

 

 

Heimatortkartei/Heimatortliste

Alphabetische Aufstellung der Orte, aus denen die Spitzenahnen stammen, mit Angabe der Familiennamen und dem Jahr des Auftretens. Da auch die Ahnenstammkartei der Deutschen Zentralstelle für Genealogie innerhalb jeden Namens nach den Heimatorten der Stämme geordnet ist, ergibt sich daraus das methodische Problem, daß es bei häufigen Namen oft schwierig ist, in jüngeren Generationen einen bereits vorhandenen Anschluß tatsächlich zu finden.

 

 

Irrtum

Gegen unbeabsichtigte Fehler ist niemand gefeit und niemand sollte, wenn in seinen Forschungen ein I. gefunden wird, dies als persönlichen Angriff auffassen, sondern den Fehler korrigieren. Häufig entstehen I. durch Lesefehler. Entsteht ein (vgl.) Toter Punkt, ist deshalb zuerst die Quelle noch einmal und gründlicher durchzuarbeiten. Fehler kann es auch dann noch geben, wenn die Quellenlage an einem Ort zu einer scheinbar sicheren Abstammung führt, danach aber durch andere Belege eine Revision nötig wird. Diese Situation ist relativ häufig bei Mehrfachehen und lückenhafter Überlieferung, etwa bei lakonischen Eintragungen in die Kirchenbücher des 16. und 17. Jh., die keine Vornamen enthalten. Nicht selten ist dann festzustellen, daß eine andere als die ursprünglich angenommene Ehefrau die Kindsmutter ist. Selbstverständlich sind auch Quellen selbst nicht fehlerfrei. Tote Punkte haben ihren Ursprung nicht selten in falschen Namens- oder Ortsangaben in den Quellen, in Verwechslungen, in Schreibfehlern usw. oder in der Unvollständigkeit des Registers (ohne das dies zu erkennen ist). Weitere Fehler können sich durch übersehene Tippfehler in die Manuskripte einschleichen.

 

 

Lebensbild

Form der Kurzbiographie. Während publizierte Biographien zumeist nur historisch bedeutsame Persönlichkeiten vorstellen, schreibt der Familiengeschichtsforscher L. ganz einfacher Menschen. Über die in den Ahnenlisten enthaltenen Grunddaten hinaus bringen L., die als Anlage zur Ahnenliste geeignet sind, eine umfassendere Beschreibung aller archivalisch nachweisbaren wichtigen Ereignisse und Lebensumstände einer Person, wobei die vollständige Erfassung aller Quellen über diese Person, ihre Familie und deren wirtschaftliche und soziale Verhältnisse immer mehr zu einem Arbeitsziel wird. Auf diese Weise leistet die Genealogie einen Beitrag zur Alltagsgeschichte des Volkes und zu einer lebendigen Heimatgeschichte. L. sollen kurz und knapp, nicht lyrisch formuliert sein sowie Allgemeinplätze meiden.

 

 

Nachkommenliste/Nachfahrenliste

Darstellung der Nachkommen eines Probanden im fortlaufenden Text, der gegenüber der Darstellung als Nachfahrentafel erhebliche Raum- und Kosteneinsparung bedeutet. Während die Zahl der Vorfahren eines Probanden in jeder Generation feststeht, ist die genaue Zahl der Nachkommen unbekannt. Es ist damit zu rechnen, daß weitere Personen aufgefunden werden, die dann nachträglich eingefügt werden müssen. Die Reihenfolge innerhalb von Geschwisterschaften wird unklar, wenn die Geburtsrangfolge zwar Ordnungsprinzip, aber dennoch nicht bekannt ist. Aus diesen Gründen läßt sich für N., ebenso für Stammlisten und Stammtafeln, keine derart ideale Bezifferung finden, wie sie die Kekule´-Zahlen für die Ahnenlisten sind. In der genealogischen Literatur lassen sich viele Vorschläge und Beispiele finden, z.B. im Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung, Verlag Degener & Co. Neustadt/Aisch, 10. Auflage 1990. Die praktische Zweckmäßigkeit hängt davon ab, wie viele Generationen die Liste bzw. Tafel umfaßt und wie umfangreich das Gesamtmaterial ist bzw. wie oft dieselben Nachkommen mehrfach und in verschiedenen Generationen vorkommen. Denn N., v.a. die das 19. Jh. überspannenden, haben die Tendenz, mit einem Faktor weit größer als 2 in einer jeden Generation geradezu zu explodieren. Modernen Methoden der Datenverarbeitung wird ein einfacher Vorschlag gerecht, der jedem bekannten Nachfahren eine fortlaufende Zahl (z.B. 362) zuordnet und jede Person dann durch ihre eigene Zahl und die seines Vaters oder seiner Mutter (z. B. 110) in aufsteigender Linie  eindeutig kennzeichnet (im Beispiel also 362-110). Neu aufgefundene Nachkommen erhalten dann einfach eine weitere Zahl, unabhängig von ihrer Stellung in der Nachkommenfolge. Übersichtlicher wird dieses System, wenn für jede Generation ein Zahlenbereich reserviert wird, der theoretisch nicht überschritten werden kann. Üblich ist auch die Hinzufügung einer römischen Zahl für die jeweilige Nachkommengeneration.

Die Darstellung der jeweiligen Personaldaten usw. in N. erfolgt analog derjenigen in Ahnenlisten. Die Nachfahrenforschung hat aber ihre eigenen methodischen Probleme. Wird von einem vor vielen Generationen lebenden, vielleicht berühmten Probanden ausgegangen, so ist bis zur Gegenwart mit einer Tausende von Personen zählenden Nachkommenschaft zu rechnen, deren vollständige Erforschung praktisch unmöglich sein kann. Man sollte dann nach vielleicht vier bis sechs Nachkommengenerationen aufhören bzw. sich selbst andere sinnvolle Beschränkungen setzen. Derartige Listen, die gut erforscht und vollständig sind, wirken besser als ein großes Material von zweifelhafter Vollständigkeit. Rückt man immer näher zur Gegenwart, spielen Quellengattungen wie Adreßbücher, Telefonbücher, Todesanzeigen usw. und Methoden (vgl. Fragebogen) eine Rolle, die für die Ahnenforschung nur selten herangezogen werden. Der Familiengeschichtsforscher wird hier auch mit Fragen des Datenschutzes konfrontiert. Praktische Bedeutung hat diese Forschung, wenn Erben für Personen gesucht werden, die ohne eigene leibliche Nachkommen gestorben sind. Größere wissenschaftliche Bedeutung als die veraltete Stammtafelforschung, bei der die Töchter ausgeklammert werden, hat eine Nachfahrensforschung, die sich an Arbeiten wie die über die Nachkommen Martin Luthers oder von Adam Ries, die gedruckt vorliegen, orientiert.

Theoretisch wären vollständige N. eine ideale Quelle für wissenschaftliche Arbeiten, z.B. zur Bevölkerungsgeschichte und zur sozialen Mobilität (Bewegung der Menschen zwischen und innerhalb der Klassen und Schichten einer Gesellschaft durch Veränderung der objektiven Bedingungen, wie wirtschaftliche Dynamik, sozialer Wandel, demographische Verschiebung oder durch Veränderung der subjektiven Bedingungen, wie das unterschiedliche Auftreten von Talenten, Begabungen, Bildung und Berufserfahrung). Unter dieser Annahme hat H. Wülker für das 19. Jh. die Abwanderer aus Dörfern bei Hannover analysiert. Praktisch wird aber der Aussagewert derartiger Arbeiten leider durch den gegenüber Ahnenlisten noch größeren Arbeitsaufwand eingeschränkt, sowie auch dadurch, daß die Vollständigkeit von Nachfahrenmaterial schwer erreich- oder beweisbar ist.

 

 

Nachkommentafel

Darstellung der Nachkommen (Nachfahren) eines Probanden in Tafelform. Die Nachfahren werden dabei nach Generationen (der Proband üblicherweise oben oder auch links), die Geschwisterschaften, sofern bekannt, nach dem Geburtsjahr geordnet. N. eignen sich zur raschen Übersicht für detailliertere Nachkommenlisten oder als Skizzen in Familienchroniken. Eine Tafel, die nur Nachkommen mit dem Familiennamen des Probanden erfaßt, ist eine Stammtafel.

 

 

Ortsangabe

In der Regel wird, z.B. in den Kirchenbüchern - und hier v.a. im Traubuch - auch der Wohnort der betreffenden Person genannt, bei Ortsfremden die Herkunfts- bzw. Heimatorte. Diese O. sind jedoch oft nicht der Geburtsort, sondern nur der zeitweilige Aufenthaltsort etwa der Eltern (vgl. Toter Punkt). Alle unbekannten Orte müssen mit Hilfe von Ortslexika und historischen Ortsverzeichnissen ermittelt werden. Dabei ist zu beachten, daß es bis Mitte des 19. Jh. keine geregelte Orthographie gab und sich die Schreibweise der Ortsnamen häufig änderte. Bei Orten mit gleichem Namen (z.B. Neudorf) ist der nächstgelegene zunächst der wahrscheinlichste. Besondere Schwierigkeiten entstehen dann, wenn der Ortsname in einer alten oder mundartlichen Form (z.B. "Krimnitz" für Crimmitschau) eingetragen, latinisiert, durch Hör- oder Schreibfehler verstümmelt, schwer leserlich oder gar mit einem volkstümlichen Spitznamen (z.B. "Kuhköln" für Kölleda) bezeichnet ist. In Zweifelsfällen, v.a. bei Namen für einzelne Häuser oder Ortsteile empfiehlt es sich, den Pfarrer oder Einheimische zu fragen, denen oft auch solche Bezeichnungen bekannt sind, die selbst in historischen Ortsverzeichnissen fehlen können. In Ahnenlisten hat es sich eingebürgert, vermutliche Geburtsorte in Klammern zu setzen. Dabei sollen unbekannte Namensformen in der Originalschreibweise wiedergegeben werden. Ein gutes Hilfsmittel bei schwer lesbaren O. stellen die rückläufigen Ortsverzeichnisse dar. Ist die Endung gut lesbar, kann in einem solchen Ortsverzeichnis nachgeschlagen werden, welche Ortsnamen eine solche Endung haben.

 

 

Ortsfamilienbuch (Ortssippenbuch)

Zusammenstellung aller Familien eines Ortes bzw. Kirchspiels für einen festgelegten Zeitraum in alphabetischer Reihenfolge an Hand der Einzeleintragungen in den Kirchenbüchern (Tauf-, Trau- und Sterberegister). Der verwandtschaftliche Zusammenhang zwischen den einzelnen Familien wird durch entsprechende Verweise bzw. fortlaufende Familiennummern ersichtlich (z.B. Verweis auf die jeweiligen Eltern eines Ehepaares bzw. auf andere Ehen und Familiengründungen der Kinder). O. fassen im allgemeinen die Ergebnisse  der Kirchenbuchverkartung zusammen, oft werden zusätzliche Angaben aus Steuer- und Musterungslisten, Gerichtshandelsbüchern, Seelenregistern u.a. eingearbeitet, wodurch sich der Aussagewert erhöht.

O. haben sich als wertvolle Quelle für die Familiengeschichtsforschung, aber auch für die Bevölkerungs-, Sozial- und Heimatgeschichtsforschung erwiesen. Der unmittelbare Wert für den Familiengeschichtsforscher besteht darin, daß die zeitraubende Arbeit in den Originalkirchenbüchern überflüssig werden kann und die Benutzung des O. unabhängig vom Standort der Kirchenbücher ist.

 

Phonetisches Alphabet (Lautalphabet)

Wegen früher häufig vorkommender Abweichungen in der Schreibweise von Namen praktisch nutzbares Ordnungsprinzip zur Sammlung bzw. Registrierung von Familien- und anderen Namen nach der Lautfolge. Durch das Fehlen verbindlicher Rechtschreibnormen gab es früher, besonders bei Familiennamen, sehr viele Schreibvarianten. Nicht nur von Ort zu Ort wechselte die Schreibweise häufig, es lassen sich sogar Unterschiede innerhalb einer Urkunde belegen. Oft ist ein (vgl.) Toter Punkt nur durch das Wissen oder die Vermutung, welche andere Schreibweise ein Name haben kann, zu überwinden. Deshalb sollte sich jeder Familiengeschichtsforscher Grundkenntnisse über lautliche Veränderungen bzw. Sprachgeschichte und Mundartenkunde aneignen. Dies hat eine wesentliche praktische Bedeutung. Werden z.B. Karteien mit Familiennamen streng nach dem Alphabet geordnet, so könnte es geschehen, daß Mitglieder der gleichen Familie oder sogar Informationen über dieselbe Person durch verschiedene Schreibweise eines Namens an unterschiedlichen Stellen eingeordnet würden. Eine Möglichkeit, dies zu verhindern, ist die Ordnung nach der Lautfolge. Zu beachten ist, daß die phonetische Ordnung sowohl für den Anfangsbuchstaben als auch innerhalb des Namens durchgehalten werden sollte (z.B. Tränckmann unter Drenkman, Böhme unter Beme einordnen). Es ist ratsam, in die Karteien und Publikationen Verweisungen einzubauen, um damit weniger vertrauten Benutzern das Auffinden von Personen zu erleichtern. Wegen der mundartlichen Unterschiede können nur allgemeine Regeln aufgestellt werden, die je nach den örtlichen Besonderheiten abzuändern oder zu ergänzen sind. Dabei werden grundsätzlich Namen mit wenig geläufiger Schreibweise zu den gleich- oder ähnlichklingenden Namen mit der geläufigen Schreibweise gelegt. Die Namen werden also nach dem Schema des p. A. geordnet, bleiben aber in ihrer originalen Schreibweise unverändert. Für den deutschen Sprachraum haben sich die im folgenden aufgeführten Regeln bewährt.

 

          1.    Ähnlich klingende Namen werden nach dem folgenden p. A. zusammengelegt

                 bzw. zusammen eingeordnet:

 

          1.1. Ordnungsprinzip für die Anfangsbuchstaben

 

                 A                                                    A

                 B und P                                         B

                 C wie K klingend                           K (oder G)

                 C wie Z klingend                            Z (oder S)

                 D und T                                         D

                 E Ä Ae Oe Ö                                 E

                 Ei Ai Ay Ey Eu Aeu Oi                   Ai

                 F Ph V W (konsonantisch)           F

                 I J Ü Ue Y                                      I

                 X Gs Ks Chs                                 X (oder Gs)

                 U W (vokalisch)                            U

                 Qu                                                 Kw (oder Gw)

                 Th                                                  D

                 Ch                                                 K (bzw. G.), wenn danach a, o, u oder ein Konsonant folgt

                 Ch                                                 Sch, wenn danach e, i, y folgt

                 Pf                                                   Bf

                 Sh Sch St Sp                                Sch

                 Die Zusammenlegung von G und K bzw. von S und Z bleibt eine

                 Ermessensfrage.

 

          1.2. Ordnungsprinzip für Buchstaben im Wortinnern

 

                 allgemein gilt:         - Doppellaute werden wie einfache behandelt

                                                - nicht gesprochene Buchstaben bleiben unberücksichtigt

                 aa ah                                             a

                 ae ä äh aeh ö öh                           e

                 ai ay äu eu ey oy oi                                   ai

                 ck kk                                              k

                 j (als i gesprochen)                                   i

                 ie ih ü ue üh ueh ui uy y                i

                 ß ss                                               s

                 z tz dz tsch dsch ts ds                 z oder s (je nach Festlegung)

 

 

          2. Hier fehlt eine Überschrift

 

          2.1.    Gleichklingende Namen sind nach dem Wortklang zusammenzulegen:

 

                         Betge, Bethke, Bätge, Bettge                                 Bedge

                         Hepner, Heppner, Höpfner, Höppner                  Hebner

 

          2.2.    Namen mit p, t, k am Wortende werden bei b, d, g eingeordnet:

 

                         Heldt, Held, Helt                                                       Held

                         Bergk                                                                          Berg

 

          2.3.    Gleichklingende Namen mit oder ohne e in der Mitte werden bei denen ohne e abgelegt:

 

                         Arend, Arnd                                                               Arnd

                         Wagener                                                                    Wagner

 

          2.4.    Gleichklingende Namen mit einem h in der Mitte werden mit denen ohne h

                   zusammengelegt:

 

                         Berthold, Bertold                                                      Berdold

 

          2.5.    Namen mit e am Wortende werden zu den gleichartigen Namen ohne Schluß-e gelegt:

 

                         Lange                                                                         Lang

 

          2.6.    Das auf einen Vokal folgende w am Schluß eines Namens wird nicht

                   berücksichtigt:

 

                         Walow                                                                        Walo

 

          2.7.    Namen, deren Endungen zwischen -er und -ert schwanken, werden zu -er

                   gelegt:

 

                         Sieger, Siegert                                                         Siger

 

          2.8.    Namen, deren Endungen zwischen -ig und -ich schwanken, werden zu -isch

                   gelegt:

 

                         Fröhlich, Frelig                                                         Frelisch

 

          2.9.    Namen, deren Endungen zwischen -nsch, -ntsch und -nzsch schwanken,

                   werden zu -nsch gelegt:

 

                         Rentsch, Renzsch                                                   Rensch

 

          2.10.  Die Nebensilben er, en, el, e werden einander gleichgestellt und bleiben bei der Einordnung unberücksichtigt:

 

                         Oisermann, Eisemann, Eisenmann                   Aisman

                         Hagelberg, Hagenberg                                          Hagberg

 

          2.11.  Wenn es nachweislich derselbe Name ist, kann die hochdeutsche Namensform

                   mit der niederdeutschen Form zusammengelegt werden:

 

                         Schüttauf und Schüttoff

 

          2.12.  Analog werden latinisierte (oder gräzisierte) Formen zu den deutschen geordnet (Verweise nicht vergessen!):

 

                          Agricola                                                                      Bauer

 

          2.13.  Für Adelsnamen gilt:

 

                         von Schönberg                                                         Schönberg

 

          Allgemeine Richtlinien für eine Ordnung nach der Lautfolge (Phonetische Ordnung),

             Berlin 1933.

             H. Riese: Über die Schreibweise und Einordnung von Familiennamen in das Alphabet, Genealogisches Jahrbuch 24 (1984).

 

 

Publikationsmöglichkeiten für Genealogen

Nach mehrjährigen Forschungen entsteht bei vielen Genealogen der Wunsch, ihre Arbeiten zu publizieren. Dabei ist zwischen der Veröffentlichung von Ergebnissen sowie der Publikation von Auswertungen zu unterscheiden.

Ergebnisse genealogischer Forschungen sind z.B. Ahnenlisten und Manuskripte von Ortsfamilienbüchern. Da bei diesen oft sehr umfangreichen Arbeiten zumeist persönliche oder lokale Interessen überwiegen, ist es schwierig, mit einem Verlag eine Publikation zu vereinbaren. Wenn Reihenpublikationen (z.B. Deutsches Familienarchiv) für Ahnenlisten zu teuer sind, müssen andere Wege der (vgl.) Sicherstellung der Ergebnisse beschritten werden. Dabei ist die Schaffung von Vervielfältigungs- bzw. Druckmöglichkeiten, insbesondere für Ortsfamilienbücher, eine ständige Herausforderung. Dem Forscher, der sich die die Aufgabe stellt, ein druckreifes Manuskript zu schreiben, wird dringend geraten, sich vor Beginn der Arbeit ein bereits gedruckts Ortsfamilienbuch anzusehen und nach diesem Muster zu Verfahren.

Bedeutend günstiger ist die Aussicht, Auswertungen zu publizieren, d.h. Teilergebnisse genealogischer Forschungen, die für die Heimatgeschichte und andere Wissensgebiete bedeutsam sein können. Diese Veröffentlichungen werden in der Regel die Form eines Artikels für eine Zeitschrift oder einen Sammelband annehmen. Nur ein kleiner Teil der Arbeiten kann in genealogischen Zeitschriften herausgegeben werden. P. gibt es auch in den Zeitschriften der genealogischen Verbände. Zahlreiche Museen, Archive und andere Einrichtungen besitzen Publikationsreihen, in denen bereits eine beträchtliche Anzahl bedeutsamer genealogischer Arbeiten, selbst Quellen wie Bürgerlisten, erschienen sind. Für Arbeiten mit ausgeprägt wissenschaftlichem Charakter bestehen P. in den jeweiligen Fachzeitschriften und Jahrbüchern für Historiker, Archivare und Volkskundler. Wer publizieren will, muß sich eine lokale Reihe oder geeignete Zeitschrift suchen. familiengeschichtliche Beiträge über bedeutende Ärzte, Wissenschaftler oder Techniker lassen sich auch in den jeweiligen Fachzeitschriften unterbringen. Ist eine P. gefunden, muß gezielt ein Artikel für den angestrebten Zweck geschrieben werden, der in Begrenzung des Umfangs, Stil und äußerer Form (Zitierweise usw.) den Anforderungen des betreffenden Publikationsorgans entspricht. Der umgekehrte Weg, nach Gutdünken einen Artikel beliebigen Umfangs zu schreiben und dann dafür eine P. zu suchen, ist nicht zu empfehlen (fast jede Zeitschrift hat ihre eigenen, z.T. gegenüber anderen verschiedenen Anforderungen an die äußere Form und den Umfang eines Artikels).

 

 

Qualität

in der genealogischen Forschung entsteht, wenn der Genealoge von vornherein mit der Einstellung arbeitet, daß seine Forschung nicht nur für ihn und seine Verwandten, sondern für eine breitere Öffentlichkeit wichtig ist. Wird auf (vgl.) Wissenschaftlichkeit der Forschung geachtet, ist eine zweite Voraussetzung für Q. erfüllt. Darüber hinaus sind Angemessenheit des Stils, sinnvolle Anordnung des Schriftbildes (vgl. Ahnenliste), die verwendeten Abkürzungen und der Aufbau der (vgl.) Register wichtig. Primär ist aber der Grad der erreichten (vgl.) Vollständigkeit der Ahnenliste, das Vermeiden von Ahnenschläuchen, die Einbeziehung von Quellen (z.B. Gerichtshandelsbücher), die Gründlichkeit bei der Überwindung von (vgl.) Toten Punkten ausschlaggebend. Q. zeigt sich auch im Bearbeiten von Fragestellungen allgemeinerer Bedeutung (vgl. Verkartung, Ortsfamilienbuch, Lebensbild). Die oft ungenügende Q. genealogischer Forschung ist auch den Zeitschriften anzulasten, die zuviele kasuistische Beiträge von rein lokaler Bedeutung und zu wenig problemorientierte, weiterführende und auswertende Beiträge von allgemeinem Interesse enthalten. Das Ansehen der Genealogie in der Öffentlichkeit ist in erster Linie ein Qualitätsproblem, das die Genealogen selbst lösen müssen. Höhere Q. wird gefördert durch die Vorbildwirkung beispielhafter Arbeiten, die zur Nachahmung anregen.

 

 

Register

(alphabetisch oder systematisch geordnetes) Verzeichnis, Liste; im weitesten Sinne alle Schriftstücke, Unterlagen bzw. Akten, die Eintragungen (Registrierungen) in einer bestimmten Ordnung enthalten (in diesem Sinne wird z.B. die Bezeichnung Kirchen-R. anstelle von Kirchenbüchern sowie analog Zins-R. u.ä. verwendet). Eine besondere Bedeutung haben alphabetische R., da durch sie alle für Genealogen wichtigen Arbeiten erschlossen werden können. Der Gebrauchswert eines genealogischen Manuskripts (Ahnenlisten, Ortsfamilienbücher, Regesten aus Gerichtshandelsbüchern usw.) hängt in entscheidendem Maße von der zweckmäßigen und sachgerechten Ausstattung mit übersichtlichen R. ab, die unter verschiedenen Gesichtspunkten einen raschen Zugriff auf den Inhalt ermöglichen. Es ist also zweckmäßig, die R. sorgfältig und mit viel Überlegung zu gestalten. Jede Arbeit sollte ein alphabetisches Orts-R., mit den im Ort vorkommenden Familiennamen enthalten,

z.B.: Haara (nördl. Kirchberg/Krs. Zwickau) Fritzsch, 412 (Kekule´-Ziffer).

Umgekehrt verweist ein Namen-R. (z.B. für die einheiratenden Ehefrauen), evtl. unter Anwendung des (vgl.) phonetischen Alphabets, auf Namen und Ort zugleich. Bei R. für die Nachkommenlisten können die Initialen der Vornamen hilfreich und für den Benutzer sehr zeitsparend sein. Auch zeitliche Untergliederungen der R. sind oft zweckmäßig. Nicht fehlen sollte ein Berufsregister, insbesondere Sonderberufe,

z.B.: Schäfer: Esche 614, Schauer 216, Wetzel 418.

Der wissenschaftliche Wert steigt weiter an, wenn ein Sach-R. beigegeben wird, das auf besondere Vorkommnisse, volkskundliche und juristische Tatbestände, Flurnamen usw. hinweist,

z.B.: Gerade: 120, 280 (Seitenangabe).

In Sachsen z.B. sind Kirchenbücher seit 1800 generell mit alphabetischen Namens-R. ausgestattet. Zu beachten, ist, daß Gerichtshandelsbücher und Kirchenbücher vor 1700 manchmal R. besitzen, die nach den Vornamen geordnet sind! Ein weiteres Hindernis bei der R.-Benutzung ist die Veränderlichkeit von Familiennamen (vgl. Schreibweise von Namen), so daß nicht selten unter mehreren Formen und Anfangsbuchstaben gesucht werden muß (bei Anfängern entstehen oft (vgl.) Tote Punkte durch das Nichtbeachten dieser Regel). In Sachsen besitzen gegenwärtig etwa die Hälfte aller Pfarrämter auch für die Zeit vor 1800 alphabetische R. unterschiedlichen Gebrauchswertes (von R., die - etwa bei einer Trauung - nur den Familiennamen des Mannes und die Seitenzahl enthalten, bis zu R., die die gesamte Eintragung inhaltlich wiedergeben). Es sollte in jedem Pfarramt auch um Einsicht in die - manchmal gesondert verwahrten - Findmittel (R.) gebeten werden.

 

Rückporto

Bei schriftlichen Anfragen an Pfarrämter oder Forscher, mit denen kein (vgl.) Forschungsaustausch besteht, sollte, selbst für den Fall einer negativen Antwort, doppeltes R. beigelegt werden. Von Anfängern wird die Flut von (vgl.) Anfragebriefen, die bei erfahrenen Genealogen eintreffen, meist unterschätzt.

 

Schreibweise von Namen

Heute besitzen alle Namen durch ihre amtliche Fixierung eine feste Schreibweise. Früher konnten für einen Namen oft mehrere Schreibweisen auftreten, z.B. Rebs, Reibs, Reeps, Reps, Reups oder Keidel, Kaidel, Keydel, Keudel, Keyel, Keyl. Das trifft auch auf Vornamen zu, z.B. Gorge, Gurge, Jorge, Jurge für Georg.

Insgesamt waren die Familiennamen in ihrer schriftlichen Form (die nicht immer heutiger Rechtschreibung entspricht) stabiler als die Vornamen, für die viele Formvarianten entstanden. Diese Veränderlichkeit in der S. ist darauf zurückzuführen, daß die Namen vorwiegend mündlich überliefert, in Verträgen, Gerichtsprotokollen, Kirchenbüchern usw. den Schreibern mündlich angegeben wurden. Dabei konnten Mißverständnisse vorkommen, v.a., wenn mundartliche Eigenheiten auftraten. Es war durchaus möglich, daß derselbe Name von verschiedenen Schreibern jedesmal anders niedergeschrieben wurde. Oft gingen diese Unterschiede über eine bloße Veränderung der Schreibweise hinaus. Aus einem Ruhdorff, später Rudroff und Rudolph, kann ein Rother oder Ruther, sogar Röther oder Röder werden. Namen können erweitert (etwa durch Zusammenziehung mit dem väterlichen Beinamen) oder gekürzt (Schumann --> Schumm), bei Gebildeten auch latinisiert werden. Kam ein Namensträger mit einem seltenen Namen in einen Ort, so wurde der Name oft an bereits bekannte Namen angeglichen (Pretermann --> Brettner; Kreynitz --> Grentz u.ä.), wobei die Veränderungen tiefgreifend sein konnten und auch Vokale (Jahn --> John) einschlossen.

Lange Zeit wurden Familiennamen noch dekliniert. "Des Riesen Haus" kann deshalb das Haus des Ries" oder "... des Riese" bedeuten. Auch bei der Movierung von Frauennamen (Anfügen der Endung -in) kann man die Grundform eines Familiennamens oft nicht erkennen, z.B. Schützin für Schütz oder Schütze.

Vor Einführung der Personenstandsregister muß also mit verschiedenen S. gerechnet werden. Die Kenntnis solcher Zusammenhänge ist bei der Aufstellung und Benutzung größerer, alphabetisch geordneter Karteien von Familiennamen von großer Bedeutung (vgl. phonetisches Alphabet). Es müssen auf jeden Fall alle Varianten berücksichtigt und erfaßt werden. Ähnliches trifft auch auf die Ortsnamen zu.

  

Sicherstellung von genealogischen Ergebnissen

Während für Auswertungen rechtzeitig (vgl.) Publikationsmöglichkeiten für Genealogen gesucht und genutzt werden sollten, ergeben sich oft Probleme bei der S. von Ahnenlisten, Verkartungen, unpublizierten Manuskripten von Ortsfamilienbüchern, Häuserbüchern u.a. Materialien. Bei der großen Bedeutung derartiger Arbeiten sind sofort nach Fertigstellung Belegexemplare an Archive und Bibliotheken zu übergeben. So sollte z.B. ein Genealoge in Sachsen je ein maschinengeschriebenes bzw. computergesteuert gedrucktes, gebundenes und mit Registern versehenes Exemplar seiner Arbeit der Sächsischen Landesbibliothek Dresden (zugleich für die Aufnahme in die sächsische Bibliographie), der Deutschen Zentralstelle für Genealogie in Leipzig, dem zuständigen Staatsarchiv, bei einer Kirchenbuchverkartung dem zuständigen Pfarramt und ein weiteres Exemplar einem lokal wichtigen Stadtarchiv oder einer wissenschaftlichen Bibliothek (z.B. Ratsschulbibliothek Zwickau) übergeben. Eine Kopie bleibt beim Verfasser. In anderen Gebieten ist analog zu verfahren. Auf dem Titelblatt sollte dieser Verteilerschlüssel angegeben und in einem Anhang andere Arbeiten des Verfassers sowie deren Standorte aufgeführt werden, die bei Zitierung derartiger Arbeiten auch immer mit anzugeben sind. Es empfiehlt sich, geeignete, d.h. geordnete und mit Quellenverzeichnis versehene Materialien, durch klare, zu Lebzeiten getroffene schriftliche Festlegungen an geeignete Archive, Museen oder Bibliotheken zu übergeben. Der Genealoge sollte ein Verzeichnis derartiger Arbeiten mit Standortangaben anfertigen und dieses Verzeichnis anderen öffentlichen Einrichtungen zuschicken. Nach allen Erfahrungen gehen im privaten Besitz (bei leiblichen Erben) verbliebene Materialien der öffentlichen Benutzung und damit der weiteren Forschung früher oder später völlig verloren, sind also nicht gesichert. Auch Karteien, selbst wenn sie an Archive übergeben werden, sind als Unikate nicht völlig gegen Unordnung und Diebstahl einzelner Karten gesichert; ihre Benutzung ist an einen einzigen Standort gebunden und damit erschwert. Ausreichende S. bringen nur vervielfältigte Manuskripte, deren Kopien wie oben genannt verteilt wurden. Nur auf diese Weise wird die oft immense Arbeit für die weitere Forschung nutzbar. Karteien und andere Sammlungen, die als ungeordneter Nachlaß in ein Archiv gelangen, bleiben erfahrungsgemäß oft Jahrzehnte unbearbeitet und damit praktisch nicht einsehbar. S. heißt nicht nur Aufbewahrung, sondern v.a. auch weitere Gewährleistung der öffentlichen Benutzung.

  

Stammliste

Viele Familiengeschichtsforscher sammeln alle Vorkommen eines bestimmten Familiennamens, um aus dem gefundenen Material eine umfassende S. erarbeiten zu können. Der Arbeitsaufwand dafür ist beträchtlich, so daß vor derartigen Arbeiten bei relativ häufig vorkommenden Namen gewarnt werden muß. Erfahrungsgemäß bleiben derartige Sammlungen, besonders wenn sie sich über ein größeres Territorium erstrecken, oftmals unvollendet. Bei selteneren Namen bzw. Eingrenzung auf ein kleines Gebiet, z.B. ein Dorf einschließlich der unmittelbaren Nachbarorte, sind S. der Mühe wert.

  

Tonaufzeichnungen

Ein z.B. mit Kassettenrekorder aufgezeichnetes Gespräch mit den Großeltern oder anderen Verwandten über wichtige Stationen oder Ereignisse ihres Lebens, über ihren Alltag und ihre Erinnerungen an ihre Eltern und Großeltern, deren Lebensumstände und Erzählungen, ist eine wichtige Dokumentation für die Nachkommen (vgl. Filmaufzeichnungen). Leider gibt es dafür noch viel zu wenig gute Beispiele. Bestimmte Fragestellungen und der rote Faden des "Interviews" müssen dabei vorbereitet werden, ansonsten soll das Gespräch oder die Erzählung aber spontan sein. Eine Anleitung dazu wurde in den "Blättern für Heimatgeschichte" des Kulturbundes der DDR, Studienmaterial 1985, veröffentlicht, einschließlich einer umfangreichen Liste von Fragen zum Alltagsleben. T. sind sicher auch ein Weg, die bisher stark am Schriftlichen orientierte Genealogie stärker zu beleben.

  

Toter Punkt

Endpunkt einer Vorfahren- oder Nachkommenreihe, der mit den üblichen und naheliegenden Forschungsmethoden nicht weiter aufklärbar ist, so daß eine Linie abbricht. Als T. P. sollten nur die Endpunkte bezeichnet werden, bei denen auf Grund der Quellenlage begründete Hoffnung besteht, weitere Zusammenhänge aufzuklären. T. P. sind nicht die Schlußahnen, v.a. die im 16. Jh., für die wegen restloser Ausschöpfung der Kirchenbücher und anderer genealogischer Quellen in der Regel keine gesicherte Abstammung mehr nachweisbar ist.

Häufige Ursachen für das Entstehen T. P. sind: uneheliche Geburt; Heirat ohne Angabe der Eltern im Traueintrag; Zuzug ohne Angaben über den Heimatort bzw. nur zeitweiliger Aufenthalt (territoriale Mobilität); Namensgleichheit von Vor- und Familiennamen bei ansässigen Familien; unrichtige, irrtümliche oder in der Schreibweise veränderte Angaben in den Quellen zu Vornamen, Heimatort, Alter, Beruf usw.; Angabe eines Ortes wie "Neudorf", der mehrfach vorkommt; Lesefehler durch den Genealogen selbst oder Überlesen von Eintragungen; Lücken in Kirchenbüchern oder lückenhafte Kirchenbuchführung, ohne daß es sofort erkennbar ist; Eintagung im Kirchenbuch an versteckter Stelle außerhalb der regulären Ordnung bzw. unleserliche Eintragung; Zuzug aus dem Ausland. Die Überwindung eines T. P. verlangt immer, neue und umfangreichere Quellen als bisher durchzusehen. Als gebräuchliche Methoden der "genealogischen Kriminalistik", aus der die Familiengeschichtsforschung vielfach ihren Reiz und ihre Spannung bezieht, seien genannt:

 

              - nochmalige Durchsicht der Quelle, um eigene Fehler auszuschließen,

              - Erfassung aller Daten zur Person selbst (Rückrechnen des Geburtsjahres aus

                 dem Sterbejahr, Notieren aller Varianten der Schreibweise von Personen- und

                 Ortsnamen, von wann bis wann die Kinder getauft wurden usw.).

 

Weiterhin kann die Erfassung der gesamten Verwandtschaft in auf- und absteigender Linie und  der Seitenverwandten Hinweise auf Namen der Ehefrau, Herkunftsort u.a. bringen. Als nächstes sollten alle Paten des Ortes sowie Trauzeugen hinsichtlich weiterer Informationen überprüft werden. Dazwischen empfiehlt es sich jedoch, in die Suche Gerichtshandelsbücher (Gerichtsbücher, Kaufbücher u.ä.) einzubeziehen, da in ihnen z.B. bei Ortsfremden oft der Heimatort, bei Kindern der spätere Aufenthaltsort u.a. genannt wird. Ein weiterer naheliegender Schritt ist dann die systematische Durchsicht der Kirchenbücher und der Gerichtsbücher- und protokolle , auch der Nachbardörfer, wobei die Durchsicht von Steuerlisten auf vorkommende Familiennamen den Suchraum einengen kann. Ebenso ist die Einsicht in vorhandene Karteien (wie z.B. die Ahnenstammkartei) und in gedruckte genealogische Verzeichnisse, wie z.B. "Der Schlüssel", Reise-Verlag, Göttingen, sehr zu empfehlen. Als Alternative verbleibt oft die großräumige Verkartung des gesamten Berufes im Suchraum oder aller Namensträger bzw. die Kirchenbuchverkartung, etwa bei häufigem Vorkommen des gleichen Namens. Für viele Berufsgruppen, wie z.B. Akademiker, Künstler, gibt es spezielle Quellen, z.B. Universitätsmatrikel, Künstlerlexikon. Weitere mögliche Quellen zur Überwindung eines T. P. können auch Grundbücher, Leichenpredigten, Gerichtsprotokolle, Vormundtschaftsbücher, Bürgeraufnahmebücher, Zunftbücher sein. Ein T. P. kann nur dann als überwunden betrachtet werden, wenn der verwandtschaftliche Zusammenhang aus einer Quelle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit belegt ist. Begründete Vermutungen müssen als solche erkennbar sein und sind allein nicht ausreichend. Verwiesen sei auf die "Methodisch-praktischen Forschungsbeispiele", veröffentlicht 1959-61 im "Archiv für Sippenforschung".

 

Verhaltensnormen

Als allgemeine Regeln und Empfehlungen, durch die das Verhalten des Familiengeschichtsforschers geleitet werden sollte, können gelten:

 

                 1. Schriftliche Anfragen an Archive und Pfarrämter sind so weit wie möglich zu vermeiden: Sollten sie unumgänglich sein, so sind bei Ausbleiben einer raschen Antwort aufdringliche Mahnungen oder gar Drohungen mit Beschwerden an die übergeordnete Dienststelle, die bei Pfarrern und Archivaren einen Widerwillen gegen Familiengeschichtsforscher zu erzeugen vermögen, unangebracht.

                 2. Das eigene Verhalten in einem Pfarramt steht indirekt für das Ansehen der Genealogie insgesamt und kann dem nächsten Forscher die persönliche Benutzung des Archivs erleichtern oder sehr erschweren, zumal die Archivbetreuung für den Pfarrer eine durchaus nachgeordnete Pflicht ist.

                 3. Die Archivalien sind vom Benutzer sorgfältig zu behandeln, evtl. lose Seiten und Karteien nicht durcheinanderzubringen. In den Originalen sind keine Notizen oder Korrekturen anzubringen. Kriminelle Außenseiter, die Seiten herausreißen usw. hat es leider schon gegeben! Die Bewahrung und Erhaltung der Archivalien ist im        ureigensten Interesse der Familiengeschichtsforscher, denn fehlende Seiten sind durch nichts zu ersetzen.

                 4. Möglichst bald Kontakt zu anderen Forschern in genealogischen Vereinen suchen und in (vgl.)Forschungsaustausch treten. Bei Anfragen an persönlich fremde Forscher sollte doppeltes Rückporto beigelegt und nicht erwartet werden, daß umfangreicheAuskünfte umsonst erfolgen. In der genealogischen Forschung gilt grundsätzlich das Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Forscher, die nur von anderen profitieren wollen, isolieren sich bald selbst.

                 5. Bei schriftlichen Arbeiten gilt es, nach Wissenschaftlichkeit und Qualität zu streben (vgl. Publikationsmöglichkeiten). Eine Danksagung an jene, die geholfenhaben, sollte selbstverständlich sein. Bei Benutzung oder Auswertung vonVerkartungen, Ahnenlisten und Auskünften ist die benutzte Quelle genau zu nennen.

  

Verkartung

Erfassen von Daten in Karteien oder Computerdateien. In der Genealogie ist die V. oft die zweckmäßigste Arbeitsmethode, umfangreiches Material zu ordnen. Sie ist auch als Vorarbeit zur Erarbeitung von Registern sehr geeignet. Die Anlegung von Karteien erfolgt, um Übersicht über das eigene Forschungsmaterial zu behalten (V. von Ahnenlisten, Nachkommenlisten usw.), sowie als Spezialkarteien für bestimmte Berufe, als Namensträgerkarteien (alle Weigel, Junghans usw.) oder über die Bewohner eines Dorfes (Ortsfamilienbuch). Bekannte, in Archiven deponierte Karteien sind z.B. die Ahnenstammkartei, die Bergmannsche Exulantensammlung, die Nordwestsächsische Bauernkartei u.a. Vor dem Aufbau einer Kartei bzw. computergestützten Datei sollte man sich über den voraussichtlichen maximalen Umfang Gedanken machen (d.h. Karteien verlangen die Festlegung einer zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Begrenzung), über das Format der Karteikarten oder die Masken zur Datenaufnahme im Computer eine Entscheidung treffen (so klein wie möglich, aber nicht zu klein), ein Schema für die Eintragungen festlegen (einschließlich Abkürzungsschlüssel, der ja in der Kartei als erste Karte erscheint) und schließlich eine ausreichend große Zahl von Karteikarten und -kästen besorgen. Zu jeder Kartei gehört ein Verzeichnis der in sie eingearbeiteten Quellen. (Es ist für den Benutzer ein großer Unterschied, ob z.B. ein Ort systematisch bearbeitet worden ist oder nur Zufallsfunde in die Kartei eingearbeitet wurden; Karteien letzterer Art sind oft wissenschaftlich wertlos und nicht archivwürdig.) Karteien sollten stets nur eine Zwischenstufe der Arbeit sein; Ziel der Forschung ist ein maschinengeschriebenes, mit Registern versehenes Manuskript (vgl. Sicherstellung). Karteien können auch als Vorstufe zur weiteren Bearbeitung mit dem Computer betrachtet werden.

Vermutung

Eine vermutete Abstammung, für die keine ausreichenden Belege gefunden wurden, muß in allen genealogischen Arbeiten als solche gekennzeichnet werden. Begründete V. sind mit Quellenbelegen wiederzugeben, da sie so zu Wegweisern weiterer Forschung werden können (vgl. Toter Punkt).

 Vollständigkeit von Ahnenlisten

prozentualer Anteil der bekannten Ahnen von den theoretisch möglichen Ahnen der jeweiligen Generation. Während man in den ersten Vorfahrengenerationen meist rasch vorankommt, sich in einer bestimmten Forschungsphase der Ahnenzuwachs sogar relativ beschleunigt, erhöht sich der Aufwand in zeitlich weiter zurückliegenden Generationen immer mehr, weil die Ahnen über einen größeren Raum verteilt sind und die Quellenlage in der Regel immer schwieriger wird. Auch in der Genealogie gilt damit das ökonomische "Gesetz vom abnehmenden Zuwachs", d.h. von einem bestimmten optimalen Punkt an muß ein immer größerer Aufwand getrieben werden, um weitere Ahnen zu finden. Bei der wachsenden Bedeutung genealogischer Ergebnisse für die Wissenschaft (für Sozialgeschichte, Bevölkerungsgeschichte u.a.), wäre es nützlich, über diesen Punkt genauere Angaben zu erhalten. Leider haben Genealogen über das Verhältnis von Aufwand und Ahnenzuwachs kaum Aufzeichnungen gemacht oder gar darüber publiziert.

In Sachsen zählen Ahnenlisten von um 1940 geborenen Probanden mit 6000-7000 (nichtadligen) verschiedenen Vorfahren und einer Vollständigkeit von etwa 80% in der 10. Vorfahrengeneration (d.h. rund 800 Personen in dieser Generation) zu den bisher bekannten Spitzenleistungen. Die folgende Genealogengeneration dürfte damit in Einzelfällen mit Listen von über 10 000 Personen aufwarten, was erhebliche Probleme für die Bewältigung dieser Datenmasse mit sich bringen dürfte. - Man sollte stets bestrebt sein, die der Gegenwart am nächsten stehenden Lücken in Ahnenlisten zu überwinden und darauf besondere Anstrengungen richten; Ahnenschläuche haben wenig Sinn. - Ein erfahrener Genealoge, dem es nach langem Forschen gelingt, in der zehnten Vorfahrengeneration einen von 200 bisher noch unbekannten Ahnen namhaft zu machen, wird sich selbst irgendwann die Frage stellen, ob Aufwand und Ergebnis noch im richtigen Verhältnis stehen und statt dessen dann vielleicht ein Ortsfamilienbuch bearbeiten.

Wissenschaftlichkeit

der Arbeitsmethoden in der Genealogie erfordert Objektivität der Forschung unabhängig von der Person. Konkret bedeutet dies, Abstammungen können nur dann als belegt gelten, wenn andere Forscher, die von den vorhandenen Quellen ausgehen, zu denselben Ergebnissen gelangen müssen. Bestehen Zweifel oder Unsicherheiten, so sind diese in den Ahnenlisten und anderen genealogischen Manuskripten als solche zu kennzeichnen. Errechnete Werte oder bloße Vermutungen müssen als solche erkennbar sein. Auch etablierte akademische Disziplinen besitzen in der Regel keine gesonderten Kontrollgremien, sondern setzen das Streben nach Wahrhaftigkeit aller Forscher voraus. Das Kriterium, das den Forscher vom Phantasten (etwa beim unbekannten Vater für ein uneheliches Kind) oder gar Betrüger (vielleicht bei Erbstreitigkeiten) trennt, ist die Wiederholbarkeit des Abstammungsnachweises durch andere Forscher. Sorgfältigeres Arbeiten, etwa durch die Einbeziehung neuer, bisher unbekannter Quellen, kann dabei in Einzelfällen durchaus zu Revisionen bisher als ausreichend belegt geltender Abstammung führen, ohne das damit die W. des ersten Forschers generell in Frage gestellt wird.

 

Zufallsfund

Das Auffinden einer Eintragung bzw. eines Abstammungsbeleges als zufälliges Nebenergebnis anderer Forschung und nicht als direkte Folge systematischen Suchens. Manchmal gelingt es durch einen Z. den (vgl.) Toten Punkt zu überwinden. Allerdings gilt auch in der Genealogie, daß das Glück nur dem Tüchtigen hold ist, d.h. je mehr regionale Quellen durchgearbeitet werden, desto größer wird auch die Wahrscheinlichkeit, daß dabei Z. gemacht werden.


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