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Letzte Aktualisierung 4.5.2020

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Deutsche Zentralstelle für Genealogie (DZfG)


 Der erweiterte SächsArchReport. Eine Dokumentation des Leiters der Deutschen Zentralstelle für Genealogie in Leipzig 1990-2007. Arnshaugk 2019, 355 Seiten

Der SächsArchReport. Eine Dokumentation des Leiters der Deutschen Zentralstelle für Genealogie. Leipzig 2000.

Vorgeschichte und Folgen des arischen Ahnenpasses: Zur Geschichte der Genealogie im 20. Jahrhundert. Arnshaugk 2013, 374 Seiten

Der Hundezwinger war von vornherein beim Mietvertrag ... berücksichtigt. Das gleiche gilt für die Zentralstelle für Genealogie im Hinblick auf die Räume des Staatsarchivs.“

Zitiert aus der Antwort des damaligen Sächsisches Staatsministers der Finanzen, Georg Milbradt, vom 11.12.1996, S. 2, auf den Antrag der SPD-Fraktion, Sächsischer Landtag, 2. Wahlperiode, Drucksache 2/4447, Thema: Behördenunterbringung, Dresden 22.11.1996.

Das Archivgesetz für den Freistaat Freistaat Sachsen vom 17. Mai 1993, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2005, bestimmt in §3 (1): "Der Freistaat Sachsen unterhält für die Erfüllung aller staatlichen Archivaufgaben das Sächsische Staatsarchiv einschließlich der Deutschen Zentralstelle für Genealogie als Spezialarchiv für Personen- und Familiengeschichte". Wie Dr. Wolf in seiner Zuständigkeit in "Der Archivar" 59 (2006), Nr. 2, S. 159, berichtet, ist die Leipziger Zentralstelle "ausdrücklich auf Wunsch des Landtages weiterhin im Archivgesetz genannt". Damit ist der Landtag des Freistaats Sachsen allen bürokratischen Bestrebungen, den Namen der Zentralstelle zu löschen, im Namen des Volkes entgegengetreten.

In Leipzig bestand bereits von 1904 bis 1967 eine "Zentralstelle für Deutsche Personen- und Familiengeschichte". Diese Einrichtung war für die Genealogie eine Institution mit Weltruf. - Am 30.9.1949 war die Stiftung Zentralstelle in eine Sammelstiftung überführt worden, aus der heraus sie am 4.12.1956 dem staatlichen Archivwesen geschenkt worden ist. (Und ebenso durch einen erneuten Schenkungsakt wieder in eine andere Stiftung übergehen könnte.)

Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen hat am 26.7.2001 (Reg.-Nr. 8175) den unbegründeten Antrag der Stiftung "Zentralstelle für Personen- und Familiengeschichte" in Friedrichsdorf, Rechtsnachfolger der Leipziger Zentralstelle zu sein, "mangels Personenidentität" abgelehnt. Diese Friedrichsdorfer Zentralstelle (mit Depot in Frankfurt-Höchst) war am 10.10.1951 in Berlin-West gegründet worden. Anfang 1966 erschien das "Deutsche" im Stiftungsnamen nicht mehr zeitgemäß und ist gestrichen worden. "Auch eine Funktionsnachfolge" dieser Zentralstelle für die Leipziger "trifft nicht zu, da eine Enteignung zwischen 1933 und 1945 nicht vorliegt", so lautet der Rechtsbescheid, gegen den die Friedrichsdorfer 2001 auf einen Widerspruch verzichtet haben. - Die von dieser moralisch, finanziell und organisatorisch bankrotten "Zentralstelle" und von ihrem Förderverein im gedruckten und im Internet-Mitgliederverzeichnis der Deutschen Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände (DAGV) weiterhin verbreitete Behauptung, sie sei die 1904 in Leipzig gegründete Stiftung, entbehrt damit jeder Rechtsgrundlage. Der Förderverein hatte inzwischen den Anstand, sich am 18.3.2006 selbst aufzulösen. Er ist am 4.7.2006 durch das Amtsgericht Berlin-Charlotteburg aus dem Vereinsregister gelöscht worden. "Da diese Zentralstelle in den letzten Jahren zur Bedeutungslosigkeit herabsank ... , auch durch die zermürbende Negativhaltung des Geschäftsführers der Stiftung ... und zum Schluß auf Grund der katastrophalen Außenwirkung, zog der Vorstand des Fördervereins mit der Auflösung schließlich die Notbremse", heißt es in der allerletzten gedruckten Mitteilung des sich liquidierenden Vereins.

Inzwischen hat sich in Frankfurt am Main ein Förderverein neu gegründet. Das könnte einem Leipziger ja völlig egal sein, wenn nicht auch dieser Verein wieder mit der - angesichts der Rechtslage - schamlosen Lüge und Anmaßung für sich werben würde, die Frankfurter Stelle sei der Rechtsnachfolger der Leipziger. Die DAGV und ihr zaudernder Vorstand stehen damit vor der Entscheidung, falls dieser Verein eben mit dieser Anmaßung und Fälschung der Rechtslage gar die Dreistigkeit besitzen sollte, den Platz des aufgelösten Vereins als DAGV-Mitglied einnehmen zu wollen, um eine Meinung dazu nicht mehr herum zu kommen.

In diesem Zusammenhang betrachtet. ist es deshalb für einen Rechtsstaat ein bedauerlicher Vorgang, daß in der 13. Auflage des 'Taschenbuchs für Familiengeschichtsforschung' (2006), auf den S. 298 und 332 unbeirrt geschrieben wird, so als sei es aktuell, daß die Frankfurter Stelle 1904 in Leipzig gegründet und 1951 nach Berlin verlegt worden sei. Kein Wort davon ist wahr und alles reine Phantasie, aber es wird mit starrsinniger Frechheit weiterhin öffentlich behauptet, obwohl die betreffenden Verfasser und Herausgeber des Taschenbuchs die anderslautende Rechtsentscheidung seit Jahren in ihren Händen halten, so wie sie auch dem Vorstand der DAGV seit Jahr und Tag bekannt ist. Wie eh und je ist damit die vorsätzliche und unverhüllte Absicht erkennbar, den Genealogiestandort Leipzig zu schädigen. So als hätte es das Jahr 1990 und die deutsche Wiedervereinigung nie gegeben.

Auf eine Anforderung - an mich als Privatperson gerichtet - bin ich gern bereit, jedem interessierten Genealogen eine Kopie der oben zitierten Rechtsentscheidung vom 26.7.2001 zuzusenden.

Meine erste Reise nach Hessen hatte mich als frisch ernannten Leiter der Leipziger Zentralstelle im März 1991 zu Ludwig Becker nach Friedrichsdorf geführt. Die persönliche Aufnahme bei ihm war sehr freundlich. Mit seiner Frau kam er zu einem privaten Gegenbesuch nach Leipzig zu meiner Familie. Jedoch zeigt er darüber hinaus keinerlei Bereitschaft, jemals zu einem gemeinsamen Handeln oder gemeinsamen Absprachen der beiden Zentralstellen zu gelangen. Er beharrte auf den juristischen Alleinvertretungsanspruch seiner Zentralstelle, die er zu seinen Lebzeiten als sein Hobby-Betätigungsfeld ansah, und er zeigte keinerlei Interesse an weiterführenden Überlegungen, die über seine Person hinausreichten. Mit seiner Haltung dürfte er maßgeblich mit dazu beigetragen haben, daß 1992 die Leipziger Zentralstelle nicht dem Bundesarchiv als Abteilung unterstellt werden konnte, wie das damals möglich schien. In der Hoffnung, Becker in Anbetracht seines altersbedingt schwindenden Arbeitsvermögens doch früher oder später noch zu Gemeinsamkeiten zu bewegen, war ich von 1993 bis 2000 sogar Mitglied des Fördervereins seiner Zentralstelle. Für meine 1999 letzmals schriftlich unterbreiteten Vorschläge zur Gemeinsamkeit habe ich im selben, für mich gesundheitlich außerordentlich schwierigen, Jahr von ihm und seinem alten Förderverein nur Hohn und Spott geerntet, den ich dann 2000 in gedruckter Form nachlesen konnte. Der 2001 erteilte Rechtsbescheid war für Becker ein derartiger Schock, daß er über zwei Jahre lang den Bescheid verheimlicht hat. Erst als man 2004 das angebliche Hundertjährige Jubiläum in Berlin feierte, offenbarte er - von seinem Gewissen geplagt - den Mitgliedern des Fördervereins den Rechtsbescheid, der ihr Luftschloß wie ein Kartenhaus zusammenfallen ließ.


Einführung in die Genealogie für Anfänger

Ratgeber für den Familiengeschichtsforscher

Sind Genealogen in Archiven unerwünscht?

Genealogie als Kriminalistik des Kleinen Mannes: Methodische Forschungsbeispiele

Merkblatt für Benutzer der Deutschen Zentralstelle für Genealogie

Muster einer Ahnenliste in der Tradition der Leipziger Zentralstelle

Die Häufigkeit von Hochbegabten bei den Verwandten von Hochbegabten

Bisher liegen vier gedruckte Bestandsverzeichnisse der Deutschen Zentralstelle für Genealogie vor, die vom Verlag Degener bezogen werden können.

Schlagen Sie bitte erst in diesen Bestandsverzeichnissen nach, ehe Sie Anfragen nach Leipzig richten!


Weitere Anleitungen und Publikationen siehe unter Genealogie und Ortsfamilienbücher.

Sächsische Einwohnerverzeichnisse

Das Bestehen einer "Deutschen Zentralstelle für Genealogie" als Spezialarchiv für deutsche Personen- und Familiengeschichte ist bereits im geltenden Sächsischen Archivgesetz vom 17.5.1993 festgeschrieben. Zu Rechtslage und Problemen dieser Zentralstelle siehe auch die Große Parlamentarische Anfrage der SPD vom 30.8.1995 (Drucksache 2/1640 des Sächsischen Landtags) und die Kleinen Anfragen von Prof. Dr. Werner Bramke (5.12.2000, Drucksache 3/3117) und von Prof. Dr. Cornelius Weiss (8.12.2000, Drucksache 3/3161).

Die Deutsche Zentralstelle für Genealogie (DZfG) in Leipzig ist eine Einrichtung des Archivwesens und hat die Aufgabe, aus dem gesamten deutschen Sprachraum personen- und familiengeschichtliche Publikationen, insbesondere auch ungedruckte Vorarbeiten dazu, zu sammeln, zu archivieren, zu sichern, zu erschließen und der interessierten Öffentlichkeit sowie zur Unterstützung wissenschaftlicher Forschungen im Rahmen historischer, soziologischer, demographischer, namenkundlicher, humangenetischer oder juristischer Fragestellungen bereitzustellen.

Weiss, V.: Zur Stellung der Genealogie in der wissenschaftlichen Forschung. Herold-Studien 6 (2003) 91-100

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